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EPP Energiepreispauschale - Minijobber

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letzte Antwort am 30.08.2022 14:02:57 von TN
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Trommler
Beginner
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Hallo zusammen,

die Minijobber bei uns sind im Unternehmen in dem Brennpunktfeld „Auszahlung Energiepreispauschale zuordnen“ mit nein oder zu prüfen hinterlegt. Wie kann das? Bei allen ist das Unternehmen als Hauptarbeitgeber hinterlegt. 
Wie kann ich überprüfen, ob sie „nach § 40a Abs. 2 EStG pauschal besteuerten Arbeitslohn beziehen.“? Ist das nicht immer bei den geringfügig beschäftigten der Fall? 
vielen Dank im Voraus.

TN
Fachmann
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Nachricht 2 von 7
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Nein, ist es nicht.

Welche Versteuerung bei einem Minijobber vorliegt, können Sie der Brutto/Netto-Auswertung und dem Lohnjournal entnehmen (dem Lohnkonto selbstverständlich auch).

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Trommler
Beginner
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Nachricht 3 von 7
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Vielen Dank für die Antwort.

Wo kann ich das bei den Auswertungen sehen?

tut mir leid für die Unwissenheit. Ich muss leider kurzfristig die Abteilung übernehmen.

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TN
Fachmann
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Nachricht 4 von 7
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Wir sind LuG-Anwender. Könnte das vielleicht ein Lodas-User beantworten?

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

in LODAS sehen Sie dies am AN-Typen (Personaldaten|Schnellerfassung|Beschäftigung):

 

0 oder 1 - Abrechnung über ELStAM-Daten

4 oder 5 - Abrechnung mit pauschaler Lohnsteuer

 

Diese AN-Typen werden auch im Lohnjournal mit angegeben:

 

Uwe_Lutz_0-1660651990479.png

 

 

In den Lohnabrechnungen sehen Sie es an der Kennzeichnung in der Spalte "St" bei den Bruttobezügen. Wenn hier ein "P" steht, werden diese pauschalversteuert.

 

Ansonsten erkennt man das auch daran, ob für diese Mitarbeiter die Pauschalsteuer an die Knappschaft gemeldet wird (Auswertung 40).

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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Claudia-
Aufsteiger
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Nachricht 6 von 7
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Lodas hat bei Minijobbern folgende Klassifizierung für die EPP:

 

Nein: Geringfügig entlohnte Beschäftigte mit Pauschalsteuer und Kennzeichen Arbeitgeber: keine Angabe oder Nebenarbeitgeber

 

zu prüfen: Arbeitnehmer mit Steuerklasse I bis V + Hauptarbeitgeber ausgewählt

 

Ein nein, kann ebenfalls vorkommen wenn alles passt aber die Steuerklasse nicht eingetragen ist.

 

Ein automatisches JA wird es bei Minijobbern nicht geben, da der Arbeitgeber sich immer bestätigen lassen muss das es sich um das erste Dienstverhältniss handelt, damit Minijobber nicht doppelt die EPP kassieren.

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TN
Fachmann
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Nachricht 7 von 7
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Bei uns gab es ein vorgeschlagenes JA und zwar bei den Minijobbern, die mit den Klassen 1-5 abgerechnet werden.

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letzte Antwort am 30.08.2022 14:02:57 von TN
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