Hallo,
ich habe folgende Situation bei einer Elstam-Meldung:
Der AN ist mit Steuerklasse 3 beim AG als Hauptarbeitgeber angemeldet. Jetzt hat ein anderer AG die Hauptbeschäftigung übernommen. Mein AN soll nun mit Steuerklasse 6 abrechnen. Wie kann ich mich jetzt als Nebenarbeitgeber anmelden? Oder muss grundsätzlich der zweite AG die Meldung als Hauptarbeitgeber durchführen?
Danke.
Moin,
wenn Sie die Mitarbeiter in LODAS geöffnet haben, können Sie über Mitarbeiter | Elektronische Lohnsteuerkarte die Abmeldung zum letzten Tag, der noch auf Steuerklasse III abgerechnet werden soll, vornehmen.
Auf dem gleichen Wege können Sie dann auch zum Folgetag die Anmeldung als Nebenarbeitgeber auslösen. Ich würde hierbei aber auf die Rückmeldung warten, dass die Abmeldung erfolgt ist, damit es nicht zu Unstimmigkeiten führt.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Natürlich muss der neue Haupt-AG eine Anmeldung als Haupt-AG vornehmen. Wie will er sonst an die ELStAM kommen?
Dabei wird dann automatisch der alte Haupt-AG zu einem Neben-AG, erhält das zurückgemeldet und muss im Normalfall gar nichts machen.
Man kann es auch manuell machen, wie @Uwe_Lutz beschrieben hat, wenn man die Änderung unabhängig davon machen will, ob der neue Haupt-AG eine Anmeldung vornimmt oder nicht.
Aber wie gesagt, eigentlich geht das automatisch, wenn nur der neue Haupt-AG die Anmeldung macht.