Hallo,
ich habe einen Mitarbeiter der am 01.03.22 von Minijob (vom 01.05.2021-28.02.2022)zu Vollzeit wechselt. Leider bekomme ich die ELSTAM Daten nicht zurück. Mit dem FA habe ich bereits telefoniert. Es liegt keine Anmeldung vor. Auch nicht von einem anderen AG. Mache ich was in der Anmeldung falsch?
Eintrittsdatum bleibt doch das tatsächliche Eintrittsdatum? Beschäftigungsbeginn und Meldebeginn dann der 01.03.2022 Kennzeichnung Arbeitgeber Hauptarbeitgeber?
Mache ich was falsch bei der Anmeldung?
Vielen Dank für die Hilfe.
LG
Moin,
dies ist grundsätzlich richtig, wobei es letztlich nur auf den Meldebeginn ankommt (Beschäftigungsbeginn könnte auch ein Datum aus 2021 sein).
Wichtig ist, dass Sie nicht nur den Abruf senden - dann erhalten Sie ein Fehlerprotokoll, dass für diesen Mitarbeiter keine Anmeldung notwendig ist (da im Rechenzentrum noch der nicht meldepflichtige geringfügig Beschäftigte gespeichert ist). Sie müssen auch die geänderten Personalstammdaten mit senden.
Die Kennzeichnung "Hauptarbeitgeber" in dem Screenshot von Ihnen wird nicht als Stammdatenänderung mit gesendet.
Was sagen denn die Auswertungen 461 "DÜ-Protokoll elektr. Lohnsteuerkarte" und das Hinweis- und Fehlerprotokoll zu den Meldungen?
Viele Grüße
Uwe Lutz
Moin,
ja, mit der Lohnabrechnung wird die Anmeldung übermittelt, da dann ja auch die Stammdaten gesendet werden.
Bitte prüfen Sie aber auch in dem Fall unbedingt die Auswertung 461 und das Hinweis- und Fehlerprotokoll und achten Sie darauf, dass die Rückmeldung der ELStAM-Daten auch tatsächlich erfolgt (ggf. hierfür die Auswertung 462 auf AN-Ebene abrufen).
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo,
ich musste leider bereits die Erfahrung machen, dass eine Änderung von Minijob auf Vollbeschäftigung im Rahmen der Lohnabrechnung keinen automatischen Abruf der Elstam-Daten auslöst sofern keine neue Personalnummer für die Abrechnung der Vollbeschäftigung angelegt wird.
Bitte auch unbedingt prüfen ob sämtliche Stammdaten auf eine LSt-pflichtige Beschäftigung um geschlüsselt wurden (nicht nur Schnellerfassung). Hier kann u.U. ein "Überbleibsel" des Minijobs eine Elsatm-Anmeldung aushebeln.
Ebenso wird auch der Wechsel von "Nebenarbeitgeber" auf "Hauptarbeitgeber" für Anmeldung bei Elstam ignoriert. Hier muss eine manuelle Abmeldung (Nebenarbeitgeber) und Anmeldung (Hauptarbeitgeber) erfolgen.