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EEP und jährliche Lohnsteueranmeldung

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letzte Antwort am 22.09.2022 10:23:31 von Thomas_Kahl
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ik_wk
Einsteiger
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Hallo Zusammen,

 

ich habe einen AG der nur Aushilfen beschäftigt und somit die LSt-Anmeldung jährlich abgibt. Überall lese ich nur, dass der AG dann die EEP nicht auszahlen muss... Aber er kann es doch machen, oder? Wenn ja, zu wann muss/kann er die EEP auszahlen, im September wie üblich oder erst im Dezember wg. der LSt-Anmeldung?

 

Gruß Ines

a_iodice
Einsteiger
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Nachricht 2 von 4
233 Mal angesehen

 

Hallo, 

wenn keine LST-Anmeldung abgegeben wird, muss der AG nichts zahlen.

 

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ik_wk
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
228 Mal angesehen

Es wird doch eine jährliche abgegeben...

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Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 4 von 4
213 Mal angesehen

Moin,

 

er kann zahlen, wenn die AN die Kriterien erfüllen. Auszahlung kann bis Dezember erfolgen bzw. muss die EPP in der Lohnsteuerbescheinigung 2022 (wenn es denn welche gibt) enthalten sein.

 

Quelle: FAQ BMF Stand 31.01.2022

MfG
T.Kahl
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letzte Antwort am 22.09.2022 10:23:31 von Thomas_Kahl
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