Hallo Zusammen,
ich habe einen AG der nur Aushilfen beschäftigt und somit die LSt-Anmeldung jährlich abgibt. Überall lese ich nur, dass der AG dann die EEP nicht auszahlen muss... Aber er kann es doch machen, oder? Wenn ja, zu wann muss/kann er die EEP auszahlen, im September wie üblich oder erst im Dezember wg. der LSt-Anmeldung?
Gruß Ines
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
wenn keine LST-Anmeldung abgegeben wird, muss der AG nichts zahlen.
Es wird doch eine jährliche abgegeben...
Moin,
er kann zahlen, wenn die AN die Kriterien erfüllen. Auszahlung kann bis Dezember erfolgen bzw. muss die EPP in der Lohnsteuerbescheinigung 2022 (wenn es denn welche gibt) enthalten sein.
Quelle: FAQ BMF Stand 31.01.2022