Liebe Community,
Die Lohnabrechnung 07/2022 ist am 15.08.2022 gelaufen.
Acht (8) neue Mitarbeiter begannen am 01.08.2022.
Nach dem 15.08.2022 werden die neue Mitarbeter angelegt und mit Kennzeichen für die EEP Auszahlung JA hintegelegt.
Diese MA wurden bei der LSt-Anmeldung 08-2022 nicht berücksichtigt.
Soll ich die LSt.-Anmeldung für 08/22 über die "Steuerbeträge aus Nebenbuchführung" korrigieren oder funktioniert das automatisch?
Oder muss ich dafür den Monatsabschluss 07/22 zurücksetzen?
Sind die Mitarbeiter, die am 31.08.22 ausgetreten sind, anspruchberechtigt?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
MfG
Milla
Hallo Milla,
vermutlich erstellen Sie monatlich versetzte Lohnsteuer-Anmeldungen, d. h., die Lohnsteuer-Anmeldung für 08/2022 wird mit dem Monatsabschluss für 07/2022 erstellt.
Die neuen Mitarbeiter haben Sie lt. Ihren Angaben erst nach dem Monatsabschluss für 07/2022 angelegt. Daher konnte die Energiepreispauschale für neue Mitarbeiter in der Lohnsteuer-Anmeldung für 08/2022 nicht berücksichtigt werden.
Die Lohnsteuer-Anmeldung für 08/2022 können Sie in Lohn und Gehalt korrigieren, indem Sie den Monatsabschluss für 07/2022 zurücksetzen und erneut wieder durchführen.
Alternativ können Sie die Lohnsteuer-Anmeldung für 08/2022 manuell über das Programm DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung oder über elster.de korrigieren.
Diese und weitere Informationen finden Sie in unserem Dokument – Energiepreispauschale in Lohn und Gehalt abrechnen .
Hallo Herr Aras,
Vielen Dank für das ausführliche Feedback 🙂
MfG
Milla