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EEL wird nicht an die neue Krankenkasse gemeldet

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letzte Antwort am 06.03.2025 14:25:38 von Dorine
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Dorine
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Hallo,

 

ein Arbeitnehmer hat die Krankenkasse zu Beginn des Jahres gewechselt.

Der Arbeitnehmer ist seit 09/24 aus der LFZ raus und bekommt Krankengeld.

Die neue Krankenkasse fordert nun eine Entgeltbescheinigung an.

Im DÜ-Protokoll sehe ich, dass die Meldung noch immer an die alte Krankenkasse geht, obwohl ich im Personalstamm die neue Krankenkasse (seit 01/25) hinterlegt habe.

Was habe ich übersehen?

Wie kann ich eine EEL an die neue Krankenkasse senden?

pogo
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Nachricht 2 von 7
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Ich schätze, du musst die Krankengeldfehlzeit zum 31.12. beenden und zum 1.1.25 neu anlegen.

Die in der Fehlzeit erfassten Daten zum AU-Beginn und "Entgeltfortzahlung bis" bleiben identisch.

Dann rufst du DÜ-EEL im Bearbeitungsmonat 01/25 auf.

 

Hab ich selbst noch nicht machen müssen. Könnte aber so funktionieren.

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Dorine
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Das hat leider nicht funktioniert. Die Meldung ging wieder an die vorherige Krankenkasse.

Noch irgendeine Idee?

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rschoepe
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Meine Erwartung wäre an der Stelle ja, dass die neue Krankenkasse sich die Entgeltbescheinigung von der bisherigen Krankenkasse holt … Würde mich nicht überraschen, wenn das eigentlich™ im Prozess auch so vorgesehen ist, es ist aber natürlich einfacher die Lohnabrechnerin damit zu belästigen. Ist beim Wechsel zwischen Krankengeld und Übergangsgeld ja genau das Gleiche. 🙄

Ich würde einfach die Meldung (aus 09/24) an die neue Krankenkasse mailen/faxen. Sollen die schauen, wie sie's in ihr System bekommen.

Dorine
Beginner
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Genau so habe ich es gemacht.

Habe Kontakt mit der neuen Krankenkasse aufgenommen und das DÜ-Protokoll einfach per Mail an diese geschickt mit dem Vermerk, dass eine Meldung nur an die vorhergehende Krankenkasse raus geht.

Danke für Deine Antwort.

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pogo
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Bleibt für mich aber immer noch die Frage, ob es

- technisch irgendwie gehen müsste und bisher nur falsche Einstellungen gemacht worden sind

- technisch nicht geht, weil ein Programmfehler vorliegt

- technisch nicht geht, weil es gesetzlich nicht vorgesehen ist und sich die KK die Bescheinigung selbst besorgen muss

Dorine
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Hallo pogo,

heute kann ich Dir die Frage beantworten.

 

Die neue Krankenkasse muss sich die Daten von der ehemaligen Krankenkasse anfordern.

 

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letzte Antwort am 06.03.2025 14:25:38 von Dorine
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