Hallo,
ein Arbeitnehmer hat die Krankenkasse zu Beginn des Jahres gewechselt.
Der Arbeitnehmer ist seit 09/24 aus der LFZ raus und bekommt Krankengeld.
Die neue Krankenkasse fordert nun eine Entgeltbescheinigung an.
Im DÜ-Protokoll sehe ich, dass die Meldung noch immer an die alte Krankenkasse geht, obwohl ich im Personalstamm die neue Krankenkasse (seit 01/25) hinterlegt habe.
Was habe ich übersehen?
Wie kann ich eine EEL an die neue Krankenkasse senden?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich schätze, du musst die Krankengeldfehlzeit zum 31.12. beenden und zum 1.1.25 neu anlegen.
Die in der Fehlzeit erfassten Daten zum AU-Beginn und "Entgeltfortzahlung bis" bleiben identisch.
Dann rufst du DÜ-EEL im Bearbeitungsmonat 01/25 auf.
Hab ich selbst noch nicht machen müssen. Könnte aber so funktionieren.
Das hat leider nicht funktioniert. Die Meldung ging wieder an die vorherige Krankenkasse.
Noch irgendeine Idee?
Meine Erwartung wäre an der Stelle ja, dass die neue Krankenkasse sich die Entgeltbescheinigung von der bisherigen Krankenkasse holt … Würde mich nicht überraschen, wenn das eigentlich™ im Prozess auch so vorgesehen ist, es ist aber natürlich einfacher die Lohnabrechnerin damit zu belästigen. Ist beim Wechsel zwischen Krankengeld und Übergangsgeld ja genau das Gleiche. 🙄
Ich würde einfach die Meldung (aus 09/24) an die neue Krankenkasse mailen/faxen. Sollen die schauen, wie sie's in ihr System bekommen.
Genau so habe ich es gemacht.
Habe Kontakt mit der neuen Krankenkasse aufgenommen und das DÜ-Protokoll einfach per Mail an diese geschickt mit dem Vermerk, dass eine Meldung nur an die vorhergehende Krankenkasse raus geht.
Danke für Deine Antwort.
Bleibt für mich aber immer noch die Frage, ob es
- technisch irgendwie gehen müsste und bisher nur falsche Einstellungen gemacht worden sind
- technisch nicht geht, weil ein Programmfehler vorliegt
- technisch nicht geht, weil es gesetzlich nicht vorgesehen ist und sich die KK die Bescheinigung selbst besorgen muss
Hallo pogo,
heute kann ich Dir die Frage beantworten.
Die neue Krankenkasse muss sich die Daten von der ehemaligen Krankenkasse anfordern.