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EEL mit Zeitraum Kurzarbeit; gemeldetes Arbeitsentgelt korrekt?

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letzte Antwort am 27.05.2021 07:19:40 von AnNie55
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AnNie55
Beginner
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Hallo Community,

 

Folgender Vogang:

Eine MA befindet sich seit dem 12.05.2021 im Krankegeldbezug.

Zu der eingegebenen Fehlzeit wurde unter Besonderheiten angegeben, dass im Zeitraum 01.04.2020 -31.03.2021 Konjunktur-KUG gewährt wurde.  Auf dem zugehörigen EEL wurde unter dem Punkt Arbeitsentgelt der Monat Februar 2021 als letzter Zeitraum vor Unterbrechung bescheinigt bzw. angegeben.

 

Die Krankenkasse meldete sich nun telefonisch und behauptet, dass der letzte Monat vor dem KUG-Zeitraum (= März 2020) hätte bescheinigt werden müssen.

 

Ist die Angabe der KK korrekt und wenn ja, wie kann ich dies im EEL beeinflussen. In LEX finde ich keine Hinweise darauf, was ich hätte anders oder zusätzlich angeben müssen.

 

Vielen lieben Dank.

AN

 

 

Wie der Lohn, so die Arbeit.
(Deutsches Sprichwort)
ennoh
Aufsteiger
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So same here.

 

Die KKs rufen regelmäßig an, daß die EEL-Daten nicht richtig sind und wollen immer den letzten Monat VOR der Kurzarbeit.

 

Datev meldet aber den letzten Monat vor der Krankschreibung.

 

Nervt etwas. Abhilfe: manuelle Erfassung der passenden Monate als "Sonderfall rückwirkende Erhöhung". Oder gleich mit svnet.

Automatisch geht da leider nix.

 

MfG E.H.

Flitze0815
Fortgeschrittener
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Hallo Annie,

also ganz ehrlich.. dieses Problem ist mir noch nie untergekommen.. wenn die Krankenkasse aber nicht mit den korrekten Daten umgehen kann, dann könntest du das Datum 'Beginn der Krankheit' einfach in den April 2020 verlegen und dann wird die Krankengeldbescheinigung mit den Werten der 3 Monate davor erstellt. Sollte die KK dann nochmals anrufen, dass das Datum nicht stimmt, dann haben sie Pech gehabt 😉 entweder korrekte Bescheinigung oder gewünschter Zeitraum... 

Gruß

Flitze

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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AnNie55
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Guten Morgen ennoh!

 

Vielen Dank, so hat es funktoniert! 😊

 

Stellt sich nur noch die Frage, welcher Zeitraum angegeben werden muss/kann, wenn der Beschäftigungsbeginn

des MA im KUG-Zeitraum liegt. Dann ist ja kein Zeitraum vor KUG vorhanden 🤔

 

Viele Grüße vom Niederrhein

AnNie

Wie der Lohn, so die Arbeit.
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letzte Antwort am 27.05.2021 07:19:40 von AnNie55
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