Hallo zusammen,
mir ist in der Märzabrechnung eine seltsame "Kind krank Abrechnung" begegnet:
Kind krank 17.02.2025 -21.02.2025 wurde im März 2025 als Korrektur auf Februar erfasst
Mandantendaten, Sozialversicherung, Allgemein-> Ausschluss bzw. Begrenzug durch Arbeitsvertrag, Begrenzung auf bezahlte Freistellung = 3 Tage
Erwartetes Ergebnis - EEL für 2 Tage und Brutto-Abzug für 2 Tage
Tatsächliches Ergebnis : EEL Meldung für 5 Tage, die 3 Tage stehen nicht im Protokoll UND Abzug auf der Abrechnung für 7 Tage!
(5-3 = 2 und 5 +2 = 7 ???irgendwie so muss das Programm vielleicht gerechnet haben)
Hat jemand einen ähnlichen Fehler und kann mir helfen? Oder habe ich einen Denkfehler oder eine falsche oder fehlende Info im System?
Ich danke schon mal vorab für Euer FeedBack
Viele Grüße
AMK
Welche Formel ist denn für die Berechnung von Ausfallzeiten hinterlegt?
Kürzung wird berechnet auf
Gerade der Februar hat so seine Tücken wegen der 28 Tage.
Vielen Dank für die Antwort:
Die Berechnung des Ausfallentgelts für die 5 Tage ist korrekt, Basis sind 30 Tage
764.- für 5 Tage
Unberücksichtigt bleiben die 3 Tage, die als Vorgabe in den Mandantendaten stehen, die vom AG freiwillig bezahlt werden.
Es sollten nur zwei Tage für den Ausfall gekürzt werden, also 305,60.
Auf der Abrechnung werden Brutto aber 7 Tage (1069,60) gekürzt, owohl auf dem Protokoll 5 Tage berechnet sind.
Dubios...
Hier liegt der Fehler in den Einstellungen.
Zuerst müssen Sie die Kürzungsformel auf "tatsächliche Tage" oder "Arbeitstage" ändern, da nur dann im Februar der richtige Kürzungsbetrag rauskommt.
Aktuell ist die Berechnung so richtig, da der Februar nur 28 Tage hat und Ihre Kürzungsformel bei "30 Tage" liegt werden bei einer Fehlzeit im Februar immer 2 Tage mehr gekürzt als hinterlegt, also in Ihrem Fall 7 Tage obwohl nur 5 Tage ausfallen.
Anschließend müssen Sie die Fehlzeit anpassen. Ich bin der Meinung dass es für das Kinderkrankengeld eine Fehlzeit gibt bei der noch "mit Entgeltfortzahlung" dabei steht. Die müssen Sie für die 3 Tage erfassen und die restlichen 2 Tage mit Krankengeld.
Danach sollte alles so berechnet werden wie Sie es wollen.
Danke für die Hilfe... probiere ich gleich aus.
Im Entgeltprogramm, das ich vorher genutzt habe, wurden die Voreinstellung der bezahlten Tage automatisch berücksichtigt, und die Basis für die Kürzung nicht im Hintergrund beeinflusst; daher habe ich vermutlich eine falsche Erwartung an das System 🙂
wie kann es denn sein, dass im Februar einfach so mehr geküzt wird, als auf dem Protokoll ausgewiesen wird? Das finde ich schon irgendwie irreführend.
Die Berechnung soll immer auf 30 Tage ausgelegt sein, auch im Februar, nicht auf tatsächliche Tage; muss ich die Methode dann monatlich anpassen, denn im Umkehrschluss würden dann in Monaten mit 31 Tage ein Tag weniger gekürzt werden, oder?
Vielen Dank und Grüße
AMK
Naja die Gehaltskürzung hat erstmal nichts mit den ausgefallenen Tagen zu tun, denn die Gehaltskürzung erfolgt immer an Hand der hinterlegten Kürzungsformel. Und wenn da als Teiler die "30 Tage" stehen, dann wird in Monaten mit weniger als 30 Tagen mehr Gehalt gekürzt und in Monaten mit mehr als 30 Tagen weniger gekürzt. Ist aus meiner Sicht eigentlich logisch.
Wenn Sie jeden Monat eine korrekte Berechnung haben wollen würde ich immer den Teiler "tatsächliche Tage des Monats" wählen.
Sie müssen aber auch aufpassen ob für Sie bzw. den Betrieb es nicht einen Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung etc. gibt der eine bestimmte Kürzungsformelberechnung vorsieht, denn dann müssen Sie diese anwenden.
Möchten Sie dennoch mit 30 Tagen rechnen, dann passt die Gehaltskürzung für Februar und Sie müssen dann aber mit einer Rückfrage vom Arbeitnehmer rechnen und ihm das dann erklären, da das in den meisten Fällen nicht verstanden wird.
Danke 🙂