Hallo,
also ich habe heute erfahren, dass eine Arbeitnehmerin eines Mandanten eine Totgeburt erlitten hat. Ich wusste nicht einmal, dass diese Dame überhaupt schwanger ist.
1. Nun besteht ja rein rechtlich gesehen, ein Unterschied zwischen Fehlgeburt und Totgeburt. Ich habe aber nur eine Eingabe für Fehlgeburt gefunden, nicht für Totgeburt, nehme ich dann dasselbe Feld?
2. Wenn ich jetzt das Feld Fehlgeburt ankreuze, werden sämtliche andere Felder ausgegraut (z.B. Mutterschutzfrist) und es kommt die Meldung, dass die Fehlzeit gelöscht wurde. Nun kam heute ein Schreiben von der KK (an den Mandanten), dass die Daten für das Mutterschaftsgeld fehlen. Ich nehme an, dass hier die EEL-Bescheinigung gemeint ist, was anderes fiele mir nicht ein. Wie soll ich die Daten jetzt aber eingeben, wenn die Felder grau sind bzw. bei Eingabe der Fehlgeburt wieder gelöscht werden?
Die Suche bei lex hat mir leider nicht weiter geholfen.
Vielen Dank im Voraus. 😉
Haben Sie sich mal mit der KK in Verbindung gesetzt, ob diese von der Totgeburt informiert sind?
Guten Morgen!
Ich denke, dass Sie den Haken für Fehlgeburt entfernen sollten. Eine Totgeburt ist keine Fehlgeburt.
Es gelten die selben Schutzfristen und Regelungen zum Mutterschaftsgeld bei Totgeburten wie bei Lebendgeburten:
Mutterschaftsgeld bei Totgeburt | Sozialwesen | Haufe
Auf Wunsch der Frau darf diese nach 2 Wochen nach der Totgeburt wieder arbeiten gehen, aber nur, wenn sie dies ausdrücklich wünscht und ein Arzt ihr bestätigt, dass nichts dagegen spricht.
Wenn man mal genauer drüber nachdenkt, ist dies auch nur folgerichtig:
Der anstrengende Geburtsvorgang war bei Totgeburt ja genau so vorhanden wie bei Lebendgeburt, dazu die psychische Belastung durch den Verlust. Mit der Mutterschutzfrist soll die Frau geschützt werden und sich in ausreichendem Maß von der Geburt erholen. Wenn die Frau die Schwangerschaft und Geburt gesund überstanden hat, dauert es - das sogenannte Wochenbett - mindestens sechs bis acht Wochen, bis sich der Körper erholt hat und die Heilung und die körperliche Rückbildung abgeschlossen ist. Dieser Heilungsprozess wird nicht dadurch beschleunigt, dass das Kind nicht lebt.
Herzliche Grüße
Melanie Vogel
Hallo,
rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten. Bitte halten Sie in diesem Fall Rücksprache mit der zuständigen Krankenkasse
Ich will ja auch gar keine rechtliche Beratung haben, sondern nur wissen, wie ich das in Lodas einzugeben habe.
Ich dachte dafür wäre dieses Forum da und nicht die Krankenkasse zuständig ...
Falls mal jemand nach einer Lösung diesbezüglich sucht:
Bei Lodas ist der Haken bei Frühgeburt zu setzen und dann gelten die normalen Mutterschutzfristen.