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EEL Bemessungszeitraum falsch

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letzte Antwort am 25.10.2025 07:37:26 von Uwe_Lutz
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Lene70
Beginner
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Nachricht 1 von 3
101 Mal angesehen

Die Krankenkasse möchte rückwirkend eine neue EEL Bescheinigung, (übrigens nach 8 Monaten ist es mal aufgefallen), weil der Bemessungszeitraum für die Berechnung des Krankengeldes falsch angegeben wurde. 

Wir kann ich die Bescheinigung nachträglich ausstellen und unabhängig von der Lohnabrechnung versenden. Danke!

Constanze_GM
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 3
70 Mal angesehen

Hallo,

 

zuerst würde ich bei den Krankheitszeiten unter Allgemeine Angaben bei der "Krankheit mit Krankengeldbezug" den "letzten abgerechneten Monat vor Beginn der Erkrankung" ändern. Anschließend mal eine Probeabrechnung durchführen, um zu sehen, ob die EEL-Meldung neu erstellt wird. Vermutlich wirst Du beim Start der Probeabrechnung den ersten Monat der Nachberechnung angeben müssen. Wird die EEL-Meldung dann nach deinen Wünschen angezeigt, dann würde ich versuchen, über Abrechnung / DÜ Entgeltersatzleistungen die EEL-Meldung erstellen zu lassen. Danach wirst Du diese Meldung auf Mandantenebene unter Daten senden manuell senden müssen.

Viel Erfolg

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Uwe_Lutz
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 3 von 3
51 Mal angesehen

Moin,

 

normalerweise wählt das DATEV-Programm automatisch den richtigen Monat aus. Sie haben darauf gar keinen manuellen Einfluss.

 

Die Krankenkassen fordern häufig eine Bescheinigung für einen falschen Monat an (evtl. auch, weil denen ggf. nicht alle Info vorliegen).

 

Ich würde daher erst einmal prüfen, ob es denn richtig ist, dass die EEL für einen anderen Monat gemeldet werden muss.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 25.10.2025 07:37:26 von Uwe_Lutz
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