Hallo,
ich habe eine Frage zum bescheinigten Arbeitsentgelt vor Unterbrechungsbeginn. Punkt 2 auf der Entgeltbescheinigung.
Eintritt 01.10.2024
Krank vom 11.10.2024 - 25.10.2024
Bescheinigt wird der Zeitraum 01.10.2024 - 10.10.2024.
Das sind 8 Arbeitstage x 8,00 Stunden x Stundenlohn 12,60 = 806,40 €.
Auf der Entgeltbescheinigung werden 756,00 € als lfd. Brutto tatsächlich ausgewiesen.
Laut Dokument 1008008 werden bei Stundenlohnempfängern zur Berechnung des Arbeitsentgelts die Kalendertage des Eintrittsmonats und nicht die Arbeitstage vor Beginn der der Krankheit berücksichtigt.
Nach dieser Berechnung kann ich die 756,00 € nachvollziehen.
Die Krankenkasse sagt mir jetzt, dass die Berechnung nicht korrekt sei und das höhere Entgelt bescheinigt werden muss (64,00 Stunden x Stundenlohn).
Leider finde ich keine Rechtsgrundlage o.ä. die die Berechnung der DATEV stützt.
Kann hier jemand helfen??
Vielen Dank!
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