Hallo Community,
jetzt habe ich wieder so einen Fall auf dem Tisch liegen.
Es geht um eine Abrechnung von einem E-Bike. Der Ehemann von der Mandantin ist der Geschäftsführer in ihrem Laden. Er hat nun seit Mai ein E-Bike bekommen. Ich habe es mit der Lohnabrechnung Mai über eine Gehaltsumwandlung und geldwerter Vorteil abgerechnet. Die Mandantin rief prompt an und sage, nein so wolle sie das nicht. Sie wünsche für ihren Mann keine Gehaltsumwandlung, da ja dann vom Gehalt was abgezogen wird. Also, nach Rücksprache mit einer Kollegin haben wir die Gehaltsumwandlung raus und nur den geldwerten Vorteil stehen lassen. Mandantin reklamiert und meinte, dass sei zu wenig. Das E-Bike soll on top auf das Gehalt. Wieder Rücksprache mit der Kollegin. Sie meinte, dann kommt der Betrag von der Gehaltsumwandlung als Gehalt auf sein normales Gehalt dazu (quasi als Gehaltserhöhung). Dann bekommt er es als Gehaltsumwandlung wieder abgezogen. Ich schicke die Probeabrechnung vorab an ihren Mann und frage, ob es so passt? Er ja. Also, Juni so abgerechnet. Jetzt schickt sie mir die neue Lohndaten für den Juli und mit der Bitte, dass das E-Bike nicht abgezogen wird.
Wir haben jetzt keinen Plan mehr, was wir da noch machen könnte. Gibt es da noch eine Möglichkeit?
LG Ulrike
@Ulrike27_5 schrieb:.... Jetzt schickt sie mir die neue Lohndaten für den Juli und mit der Bitte, dass das E-Bike nicht abgezogen wird.
Wir haben jetzt keinen Plan mehr, was wir da noch machen könnte. Gibt es da noch eine Möglichkeit?
Da muss die Mandantin aber ganz knallhart beraten werden. Möglichkeiten:
1. Mann behält eBike und muss den geldwerten Vorteil versteuern. Eine Pauschalierung nach 37b fällt ja flach, da das Bike eine klare Regel besitzt die Vorrang hat. Die verschiedenen Möglichkeiten Gehaltumwandlung oder Gehaltsplus haben Sie doch schon durch, oder
2. Mann gibt das eBike wieder ab und nutzt es ausschließlich betrieblich, dann gibt es auch keinen geldwerten Vorteil mehr.
Natürlich will die Mandantschaft weder 1 noch 2. Aber was wollen Sie machen? Gesetzesbruch?
Wenn Sie als Mitarbeiter nicht weiter kommen, dann muss der Chef mit der Mandantin sprechen und eine Lösung finden. Ich wüsste hier keine Möglichkeit.
Ich bin da auf Seiten der Mandantin oder was übersehe ich hier?
Sie müssen es aber dennoch im Lohnkonto korrekt aufzeichnen. Das bedeutet: Einmal auf den Lohn aufschlagen und dann wieder Netto abziehen.
Auf der Abrechnung bleibt es somit - egal wie sie es abrechnen - ersichtlich! Das ist wie mit jedem 44-Gutschein auch.
Nachtrag: Und streng genommen muss die Mandantin das auch von Anfang an korrekt mitteilen. Das sie sich nicht korrekt verhält (es müsste hier doch vertrag geregelt werden) steht da auch im Raum und muss vom Berater angemahnt werden. Die ganze Kommunikation ist ja meist betrieblich aufgezeichnet. Bei einer Prüfung ist das dann immer zu ihrer eigenen Last auszulegen.
Hallo,
vielen Dank für die Antworten!
Ich habe, nachdem ich und meine Kollegin nicht mehr weiter gekommen sind, es dem Chef weiter gegeben. Er wird jetzt mit der Mandantin sprechen.
Liebe Grüße
Hallo,
also, mein Chef hat nun drüber geschaut. Ich habe nun das E-Bike so abgerechnet, den geldwerten Vorteil als Brutto-Bezug und die Privatfahrten im als Nettoabzug. Hoffe, das passt jetzt so.
LG