Hallo liebe Datev-Community,
Ich habe gerade ein E-Bike bzw. Pedelec als Gehaltsumwandlung bei einer Arbeitnehmerin eingerichtet
und nun frage ich mich, ob der Arbeitgeber trotzdem zusätzlich Fahrtkosten zahlen kann?
Die Arbeitnehmerin nutzt ja schließlich nicht nur das Fahrrad, sondern auch Ihren PKW.
Kann mir da jemand helfen?
Vielen Dank im Voraus!!
Sophie
Fahrtkostenerstattungen Wohnung-Arbeit betragen, für die einfache Entfernung, unabhängig vom genutzten Fahrzeug 30 Cent.
Hallo Cro,
vielen Dank für die Antwort.
Meine Frage ist allerdings, ob der Arbeitgeber NEBEN DER GESTELLUNG des E-Bikes auch noch
Fahrgeld (pauschalversteuert) geben kann/darf ...?!
Ja, der Arbeitnehmer ist nicht durch die Gestellung des Fahrrads dazu verpflichtet, mit dem Fahrrad zur Arbeit zu kommen.