Hallo,
ein Mitarbeiter hat eine Entgeltumwandlung für ein E-Bike.
Jetzt ist er den ganzen Monat im Krankengeld.
Was passiert mit der Gehaltsumwandlung?
Wird diese dann auch "ausgesetzt"?
Vielen Dank.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
den gleichen Fall hatte ich jetzt in der März Abrechnung auch.
Da der MA eine Erkrankung hat, bei der er gesundheitlich nicht in der Lage ist, das Fahrrad privat zu nutzen (z.B. wg. eines Bruchs), habe ich die Umwandlung der Leasingrate in diesem Monat ausgesetzt (den Betrag durch eine Umkehrerfassung in den Bewegungsdaten / Erfassungstabellen auf 0 gesetzt).
Sobald er wieder da ist, ziehe ich die Leasingrate wieder ab.
Bei einer anderen Krankheit hätte ich den Betrag in dem Monat der Wiederaufnahme der Arbeit doppelt umgewandelt, da eine Umwandlung im Krankengeld nicht möglich ist.
Für das Aussetzen des geldwerten Vorteils einfach den Haken "Abrechnung von Privatfahrten" rausnehmen.
Ich hoffe, das hilft weiter!
Hallo,
bevor man sich über die Darstellung in der Lohnabrechnung Gedanken macht, sollte man die rechtliche Grundlage der Entgeltumwandlung prüfen. In der Regel refinanziert sich durch die Entgeltumwandlung des Mitarbeiters die Leasingrate, die der Arbeitgeber laut Leasingvertrag schuldet. Sollte diese Entgeltumwandlung mangels Entgelt (in entgeltlosen Zeiten) nicht möglich sein, bliebe der Arbeitgeber in diesen Zeiten auf den Leasingraten sitzen. Deshalb sollte man zuerst schauen, wie ein solcher Fall im Vorfeld (in der Regel in den Überlassungs-/Entgeltumwanldungsverträgen oder Betriebsvereinbarungen dazu) geregelt wurde bzw. wer das wirtschaftliche Risiko einer ausfallenden Refinanzierungsmöglichkeit tragen soll.
Viele Grüße und einen schönen Tag.
Hallo,
auch sollte geprüft werden, ob die Raten ggf. über eine Ratenversicherung abgedeckt sind.
Dann erhält der AG die Raten erstattet und bei dem AN läuft nur die Privatnutzung weiter.
VG
Hallo, vielen Dank für die Antwort.
Der Mandant hat mir inzwischen auch mitgeteilt, dass für sie für solche Fälle eine Versicherung abgeschlossen haben.
(Die Info hätte der Mdt ja glatt mit den Lohnunterlagen einreichen können ... )
VG