Hallo,
der Mandant hat das E-Bike gekauft und möchte dem Mitarbeiter das Rad zur Verfügung stellen. Das E-Bike habe ich bei den Mandantendaten bei Firmenwagen angelegt. Der Preis lag bei 3.565,00, € als Bruttolistenpreis habe ich die 1/4 abgerundet auf volle 100 EUR eingetragen. In der Probeabrechnung rechnet er den geldwerten Vorteil mit der Lohnart 873 drauf, (hier 8,00€) und als Nettoabzug wieder ab.
Kann man für die e-Bike Nutzung (Lohnart 202) einen beliebigen Betrag wählen- da hier ja kein Leasingvertrag vorliegt?
Ist der Rest so richtig?
Vielen Dank schonmal.
Hallo,
verstehe ich das richtig: der AG hat das Rad gekauft und überlasst es kostenlos (also demnach nichts mit Gehaltsumwandlung etc) dem AN, zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn? Dann würde doch Beispiel 1 (Punkt 3.1) aus Dokument 1005926 greifen, oder? Demnach steuerfreier geldwerter Vorteil.
Viele Grüße
C. Volz
Der AG will dem AN was dafür abziehen also als Gehaltsverzicht zur Verfügung stellen.
Hallo Community,
hierzu können wir leider keine Auskunft geben, da es sich um eine rechtliche Frage handelt.
Bitte klären Sie mit dem zuständigen Finanzamt, ob der Gehaltsverzicht genauso oder ähnlich abgerechnet werden darf, wie die Gehaltsumwandlung in Verbindung mit einer Leasingrate.