abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Durchschnittsberechnung

1
letzte Antwort am 01.11.2023 14:56:42 von pogo
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
0815-02
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
310 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe im Dezember bei einem Gehaltsempfänger für den Urlaub des gesamten Jahres über die Durchschnittsberechnung die Nachtzuschläge mit "verarbeitet", also pro Stunde sind noch 1,20 € als Urlaubslohn #1605 erfasst und abgerechnet worden.

 

Im Januar des Folgejahres war der Mitarbeiter krank. Muss jetzt in die Durchschnittsberechnung der letzten drei Monate auch die Lohnart #1605 einfließen? Oder nur die Zuschläge für die tatsächlich geleisteten Nachtarbeitsstunden?

 

Vielen Dank.

pogo
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 2
291 Mal angesehen

@0815-02  schrieb:

Muss jetzt in die Durchschnittsberechnung der letzten drei Monate auch die Lohnart #1605 einfließen?

Meiner Meinung nach ja.

 

Denn der durchschnittliche Zuschlag ist Teil seines Entgelts, auf das er Anspruch hat. Folglich muss das Gesamtentgelt (Gehalt + Zuschlag) auch bei zukünftigen Lohnfortzahlungen berücksichtigt werden. Dazu muss der Betrag des durchschnittlichen Zuschlags auch in den Durchschnittsspeicher fließen.

 

1
letzte Antwort am 01.11.2023 14:56:42 von pogo
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage