Hallo,
ich habe im Dezember bei einem Gehaltsempfänger für den Urlaub des gesamten Jahres über die Durchschnittsberechnung die Nachtzuschläge mit "verarbeitet", also pro Stunde sind noch 1,20 € als Urlaubslohn #1605 erfasst und abgerechnet worden.
Im Januar des Folgejahres war der Mitarbeiter krank. Muss jetzt in die Durchschnittsberechnung der letzten drei Monate auch die Lohnart #1605 einfließen? Oder nur die Zuschläge für die tatsächlich geleisteten Nachtarbeitsstunden?
Vielen Dank.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@0815-02 schrieb:
Muss jetzt in die Durchschnittsberechnung der letzten drei Monate auch die Lohnart #1605 einfließen?
Meiner Meinung nach ja.
Denn der durchschnittliche Zuschlag ist Teil seines Entgelts, auf das er Anspruch hat. Folglich muss das Gesamtentgelt (Gehalt + Zuschlag) auch bei zukünftigen Lohnfortzahlungen berücksichtigt werden. Dazu muss der Betrag des durchschnittlichen Zuschlags auch in den Durchschnittsspeicher fließen.