Hallo zusammen,
ich darf einen Abschluss für 2019 erstellen eines selbstbuchenden Mandanten, der auch die Lohnabrechnung selbst erstellt. Auftrag ist ein Abschluss ohne Beurteilungen (Kleinst-GmbH).
Die Buchungen auf den Lohn- und Gehaltsverrechnungskonten sind von mir nicht nachvollziehbar, keine klaren Buchungstexte, viele Stornos und Korrekturen - bei fast 30 (teilweise wechselnden) Mitarbeitern und Schätzmandat kommen da ja bekanntlich einige Buchungen zusammen. Aber wie gesagt: ich bin weder für die Buchhaltung noch für die Lohnabrechnung zuständig, und im Betrieb machen das getrennte Mitarbeiterinnen, die die Lohnbuchungen unterjährig nicht mal abgestimmt haben.Die Lohnbuchungen wurden teilweise aus Lodas erzeugt, und teilweise wurde aber auch manuell nach- oder umgebucht.
Immerhin konnte ich anhand des Lohnjournals prüfen, dass der SV-Aufwand in der Buchhaltung (#6110) bis auf 100 € mit dem des Lohnjournals überein stimmt.
Aber für mich nicht nachprüfbar sind die Endbestände auf den Verbindlichkeitskonten für Löhne (#3720) und SV (#3740). Ich hätte gerne gehabt, dass die Salden darauf sich im nächsten Jahr mit den Zahlungen ausgleichen - aber auch das Fehlanzeige.
Ich bin nur für den Abschluss 2019 zuständig, der Mandant hat meinen Auftrag schon wieder gekündigt und geht zu einem anderen Berater (ich bin ihm wohl zu genau und habe zu viele Buchhaltungsfehler aufgedeckt :-)). 2019 soll/darf aber ich noch machen.
Obwohl es ein Auftrag ohne Beurteilungen ist, kann ich doch nicht ungeklärte Endbestände auf den Konten 3720/3740 ungeprüft stehen lassen, oder? Ich rede hier über Beträge von 1.500,- / 2.000,- €.
Aber ich kann auch nicht jede einzelne der zig Buchungen abstimmen, zumal mir nicht mal alle Auswertungen dazu vorliegen und das auch ein Unding an Aufwand wäre.
Soll ich einen Vermerk in den Erstellungsbericht aufnehmen und gut ist´s? Bin ich vielleicht zu genau / gründlich?
So einen schlecht gebuchten Fall hatte ich noch nie (und will ich auch nicht mehr haben).
Wie handeln das erfahrene Praktiker?
(und jetzt bitte nicht sagen, so einen Fall hätte man gar nicht angenommen - das Desaster konnte ich bei Auftragsannahme leider nicht erkennen; der Vorberater hat da wohl fünfe arg grade sein lassen).
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Community,
kann hier jemand seine Erfahrungen teilen?
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
@Kleine-Einfraukanzlei schrieb:Aber für mich nicht nachprüfbar sind die Endbestände auf den Verbindlichkeitskonten für Löhne (#3720) und SV (#3740). Ich hätte gerne gehabt, dass die Salden darauf sich im nächsten Jahr mit den Zahlungen ausgleichen - aber auch das Fehlanzeige.
Ich persönlich würde mir diese Sorgen, in diesem Fall, nicht machen.
Die Salden auf den ........Konten wurden ungeprüft übernommen. ODER Eine Prüfung der .........Konten war nicht Gegenstand des Auftrags.
Das ist eher keine Lohnfrage. Vielleicht in einen Rewe-/Bilanzbereich verschieben?
Sie benötigen hier weit mehr Informationen als der Mandant bereit ist zu geben. Es empfiehlt sich den Geschäftsführer schriftlich mit Fristsetzung aufzufordern Ihnen die gesamte Lohnbuchführung zu übergeben, eine Vereinbarung zu den Gebühren nach Stundensatz für die Aufklärung abzuschließen. Gehen die Unterlagen nicht termingerecht ein wird das Mandat niedergelegt. Da der Auftrag noch nicht vollständig beendet ist lassen sich noch AAB wirksam vereinbaren.
Sie haben den Auftrag angenommen, benötigen aber noch Auskünfte um diesen berufsüblich fertigzustellen, ansonsten haben Sie keine weiteren wirtschaftlichen Interessen an diesem Mandat.