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Doppelte Haushaltsführung

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letzte Antwort am 15.09.2023 15:44:20 von Astrid_Preuß
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Kantapper
Einsteiger
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Ein neuer AN fängt bei uns an. Er wohnt 300 km von uns entfernt. Firmensitz ist auch Einsatzgebiet.
Da er noch keine Wohnung hat, ist er die erste Zeit im Hotel untergebracht. Firma zahlt das Hotel.
Wie rechne ich das ab? Es muss ja ein Nachweis in der Abrechnung erfolgen. Da aber keine Auszahlung erfolgt
(Rechnung geht direkt an die Firma) Muss ich diesen Betrag ja auch gleich wieder abziehen. Über die steuer- und sv-freien 1.000 Euro kommen wir nicht. 

Nehme ich Lohnart 9630 steht der Betrag ja im Nettolohn. Da muss er aber ja auch wieder raus, da die Rechnung

wie gesagt durch die Fa beglichen wird. Welche Lohnart nehme ich dafür? 9040 (Abzug Reisekosten) und dann auf feine andere Lohnart kopieren, damit ich nicht Abzug Reisekosten habe sondern eine Lohnart anlege mit 
"Abzug Doppelt Haushaltsführung" z.B. 

 

Hab ich einen Denkfehler?

DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

um den geldwerten Vorteil steuer- und SV-frei ohne Auszahlung abrechnen zu können, zeige ich Ihnen gerne eine Möglichkeit auf:


Kopieren Sie die DATEV-Standardlohnart 3701 (Bezug, st- und sv-frei) auf eine freie Lohnartennummer und benennen diese entsprechend um. Als Folgelohnart können Sie z. B. die Lohnart 9000 (Vorschuss) hinterlegen. Klicken Sie dabei einmal auf das Kontrollkästchen "Gleiches VZ" (es muss weiß ohne Haken sein).


Somit wird der Bezug auf der Brutto/Netto-Abrechnung im Bruttobereich als steuer- und sv-freier Bezug ausgewiesen und gleichzeitig im Nettobereich wieder abgezogen.

 

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
Kantapper
Einsteiger
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Vielen Dank.

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Kantapper
Einsteiger
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Nachricht 4 von 5
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Ich habe jetzt ein Konto 9001 angelegt, extra für den Abzug der Doppelten Haushaltsführung.

Kann ich beide Konten direkt auf 17550 (Verrechnung Lohn und Gehalt) SKR 03 buchen lassen? Ist ja quasi ein durchlaufender Posten.

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 5
213 Mal angesehen

Hallo,


wenn Sie für die neuen Lohnarten das Verrechnungskonto 17550 (SKR03) hinterlegen, erhalten Sie beim Erstellen des Buchungsbelegs die Fehlermeldung #LN15050 (Konto und Gegenkonto sind gleich (Kontonr. 0)…) und der Buchungsbeleg kann nicht erzeugt werden.


Sie können aber für beide Lohnarten ein anderes (gleiches) Sachkonto hinterlegen. Aufgrund der Abrechnung mit unterschiedlichen Vorzeichen gleicht sich der Betrag letztendlich auf dem Konto aus.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 15.09.2023 15:44:20 von Astrid_Preuß
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