Hallo,
wir haben ein Unternehmen mit einem Minijobber und einer jährlichen Zuwendung Direktversicherung.
Diese Direktversicherung darf noch mit 20% pauschal versteuert werden.
Durch eine LSt-AP ist aufgefallen, dass die Direktversicherung nur mit 2% anstelle von den 20% versteuert wurde.
Das Finanzamt fordert nun 20 % ein und ich soll die Korrektur übers SV.net machen, sodass die Knappschaft die 2% zurück erstattet.
Welche Meldung muss hierfür Stornieren und mit erneuten Werte vornehmen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß
Nicole
Hallo,
die Pauschsteuer i. H. v. 2% für geringfügig Beschäftigte wird über den Beitragsnachweis an die Bundesknappschaft gemeldet und gezahlt.
Daher stornieren Sie per sv.net die betreffenden Beitragsnachweise und erstellen diese neu ohne den Betrag der Pauschsteuer.
Danke für Ihre Antwort.
Mir ist aktuell nicht klar, welche Meldung das ist.
Ist das die 92 UV-Jahresmeldung (an die Deutsche RV) oder Beitragsnachweiß für geringfügig Beschäftigte?
Gruß Nicole
Hallo Nicole,
hier ist der Beitragsnachweis für geringfügig Beschäftigte gemeint.