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Direktversicherung Sozialversicherungspflicht

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letzte Antwort am 12.03.2020 14:17:33 von stbberlin
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stbberlin
Einsteiger
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Nachricht 1 von 3
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Hallo an alle Mitstreiter,

 

ich habe mal eine Frage zur Direktversicherung:

 

Für einen sv- pflichtiger Mitarbeiter wurde in 2019 eine Direktversicherung aus Gehaltsumwandlung i.H.v EUR 210,00 abgeschlossen. Inkl. Pflichtzuschuss des AG i.H.v. 15 % ergibt sich somit ein Monatsbetrag i.H.v. EUR 241,50.

Der Mitarbeiter hatte bereits eine zusätzlich zum Gehalt gewährte DV i.H.v. EUR 50,00.

Somit bin ich bei einem Monatsbetrag i.H.v. EUR 291,50. Steuerfreiheit ist damit gegeben, allerdings ist auf den Monat bezogen der sv freie Betrag v. 276,00 überschritten.

 

Muss ich die 2. DV jetzt monatlich aufsplitten in eine sv freien und einen sv pflichtigen Betrag oder berechnet LODAS automatisch SV Beiträge, wenn der Jahresbetrag überschritten ist? Muss ich bei der Anlage des Vertrages in LODAS auf irgendwas Besonderes achten?

 

 

 

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 3
417 Mal angesehen

Moin,

 

der Jahresbetrag wird von LODAS überwacht und die SV-Pflicht automatisch berücksichtigt, sobald der Betrag überschritten wird.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

stbberlin
Einsteiger
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Nachricht 3 von 3
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Vielen Dank!

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letzte Antwort am 12.03.2020 14:17:33 von stbberlin
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