Hallo zusammen,
kann mir bitte jemand bei folgendem Problem helfen?
Mitarbeiterin seit 08.2022 in der Firma. Legt nun einen bAV Vertrag vor mit 600 € einmal im Jahr (November), Vertrag seit 01.12.2004, mit p.LSt (§40b). Laut Mandant eine reine Gehaltsumwandlung, spricht AN-finanziert und der Betrag wurde bereits in 12.2022 vom Konto des AG abgebucht. Es muss nun nachberechnet werden und künftig jeden November.
Ich hab es als DV angelegt mit "Vertrag soll nach §40b pauschal besteuert werden.."
Gehaltsverzicht LA 3040, Pauschalierbarer Betrag LA 3010
Zum einen möchte das Programm nun, dass ich auch einen AG-Pflichtzuschuss erfasse und zum anderen wird in der Lohnabrechnung die bAV mit "P/L/N" dargestellt, sprich sv-pflichtig. Kann das sein? Und wenn es tatsächlich sv-pflichtig ist, warum will das Programm dann einen AG-Pflichtzuschuss? Der AG spart sich ja keine SV-Abgaben.
Ich stehe auf der Leitung.
Übrigens: wenn ich einen AG-Pflichtzuschuss berechnen lasse, ist dieser "P/F/N". Die Gehaltsumwandlung bleibt aber bei "P/L/N".
Verwirrung komplett!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
eine Direktversicherung, die pauschal versteuer wird, ist bei Gehaltsverzicht nur sozialversicherungsfrei, wenn Sie als Verzicht auf einen Einmalbezug gezahlt wird. Das sieht dann folgendermaßen aus:
.
Ich hoffe, das hilft weiter.
viele Grüße aus Würzburg
Birgit Kurewitz
Vielen Dank für die Info!
Dann verstehe ich nur nicht warum das Programm von mir unbedingt einen AG-Pflichtzuschuss möchte, da der AG ja keine SV-Abgaben spart?
Der Hinweis zum AG-Pflichtanteil kommt standardmäßig von Lodas. Nach erfolgter Echtabrechnung taucht der Hinweis nicht mehr auf. Nicht verwirren lassen.
Wir nutzen Lohn und Gehalt, aber da ist es wohl dasselbe.
Vielen Dank für die Hilfe!