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Digitaler Lohnnachweis LODAS Nachberechnung

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letzte Antwort am 15.12.2017 09:54:53 von sharibik1997_
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sharibik1997_
Einsteiger
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Hallo,

ich habe unsere Mandanten (eigene Firmen) in diesem Jahr vom Steuerbüro übernommen und bin selbst Anfängerin. Es ist mein erster Jahreswechsel und mir erschließen sich einige Dinge nicht. Ich hoffe hier auf Antworten zu stoßen. Das Steuerbüro wusste auch keine Antwort und bei DATEV ist kein Durchkommen.

Ich hab nun schon einige Mandanten abgerechnet für Dezember. Der Digitale Lohnnachweis wurde erstellt. Was ist jetzt, wenn ich im Januar noch Nachberechnungen für Dezember habe (Überstundenabgeltung, Stundenlöhne von Aushilfen, Reisekosten). Diese gebe ich dann normal als Nachberechnung ein oder? Wird der Digitale Lohnnachweis dann nochmal korrigiert erstellt oder muss ich für Dezember eine Wiederabrechnung machen? Die Gehälter sind ja dann schon überwiesen. Wie ist das mit der Lohnsteuerbescheinigung und dem Lohnkonto? Werden diese dann im Januar auch nochmal korrigiert erstellt?

Liebe Grüße und vielen Dank

björn
Experte
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Nachricht 2 von 12
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Hallo,

Sie können die Werte entweder als Nachberechnung im Januar abrechnen oder als Wiederholungsabrechnung für Dezember. Der digitale Lohnnachweis wird in beiden Fällen für 2017 korrigiert und entsprechend übermittelt. Die Lohnsteuerbescheinigung wird ebenfalls korrigiert, da die Daten meines Wissens nach erst am 15.02.2018 übermittelt werden und man solange die Lohnsteuerbescheinigung korrigieren kann. Das Lohnkonto 2017 wird bei einer Nachberechnung nicht geändert sondern nur bei einer Wiederholungsabrechnung. Die Werte der Nachberechnung stehen auf dem Lohnkonto 2018 drauf.

Bei einer Wiederholungsabrechnung für Dezember müssen Sie darauf achten, dass Sie die bereits gezahlten Gehälter als Vorschuss in den Bewegungsdaten erfassen müssen, damit es zu keinen Doppelzahlungen kommt.

Gruß

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sharibik1997_
Einsteiger
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Super, vielen vielen Dank für die Antworten 🙂

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Die Lohnsteuerbescheinigung wird ebenfalls korrigiert, da die Daten meines Wissens nach erst am 15.02.2018 übermittelt werden und man solange die Lohnsteuerbescheinigung korrigieren kann.

Bei Nutzung des Programms LODAS wird die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung sofort vorgenommen.

Wie dies bei einer Nachberechnung im Januar abgerechnet wird, hängt davon ab, ob für die Nachberechnung das Zufluss- oder Entstehungsprinzip angewandt wird. Standardmäßig wird das Zuflussprinzip verwendet.

Ob es zulässig ist, dies nachträglich für Dezember abzurechnen und in der Lohnsteuerbescheinigung 2017 zu bescheinigen, ist dann die Frage - vgl. hierzu § 41 c Absatz 3 EStG.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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sharibik1997_
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Hallo Herr Lutz,

was heißt das jetzt konkret? Ich verstehe immer nicht sehr viel, wenn ich das EStG lese...

Liebe Grüße

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sharibik1997_
Einsteiger
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Also ich habe konkret 5 Beispiele dazu, die auf mich zukommen werden:

1) Eine Mitarbeiterin scheidet zum 31.12. aus und bekommt aber noch Ihre Überstunden ausbezahlt, die ich natürlich jetzt noch nicht weiß und daher im Januar für Dezember nachberechnen muss.

2) Ich muss noch alle Firmenwagen, die mit Fahrtenbuch geführt werden für 2017 abrechnen

3) Reisekosten von Dezember muss ich im Januar für Dezember nachberechnen

4) In der Nebenbuchführung müssen noch die Geschenke etc, versteuert werden.

5) Die Stundenlöhne der Aushilfen werden auch immer erst nachberechnet.

Wir haben bei allen Mandanten das Zuflussprinzip hinterlegt, hab ich eben gecheckt. Ich hab auch nichts gefunden, wo man die Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung erst im Januar oder Februar erstellen könnte statt im Dezember und bin gerade etwas verzweifelt 😞

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björn
Experte
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Guten Morgen,

ich denke in Ihrem Fall wäre eine Wiederholungsabrechnung für Dezember die einfachste Art und Weise. Hier würde ich dann aber nur eine Wiederholungsabrechnung für einzelne Personalnummern durchführen. Sie müssen dann nur darauf achten, den bereits gezahlten Betrag von der 1. Abrechnung als Vorschuss oder so einzutragen, damit es nicht zu einer Doppelzahlung kommt.

Mit der Variante hätten Sie einen sauberen Schnitt für das Jahr 2017.

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sharibik1997_
Einsteiger
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Ich sollte vielleicht dazu sagen, dass die aufgeführten Punkte verschiedene Mandanten betreffen. Dann muss ich ja quasi alle nochmal wieder abrechnen, auch wenn es nur bestimmte Personalnummern betrifft, der Aufwand bleibt gleich. Geht das nicht doch anders? 😞

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Herr Hecht,

wenn Sie den Dezember noch nicht abgerechnet haben und bei den Krankenkassen am Schätzverfahren teilnehmen, könnten Sie z.B. die Abrechnungen in 2 Abrechnungsgruppen erstellen.

Dann ordnen Sie alle Mitarbeiter der 1. Gruppe zu, die endgültig abgerechnet werden können. Diese bekommen die Abrechnung dann wie gewohnt erstellt.

Die Mitarbeiter, bei denen sich noch Änderungen ergeben, werden der 2. Gruppe zugeordnet. Diese Abrechnung erfolgt dann erst, wenn die Daten im Januar feststehen (spätestens aber so, dass die Lohnsteueranmeldung zum 10.01.18 noch übermittelt werden kann).

Die Mitarbeiter der 2. Gruppe erhalten vorab einen Abschlag in "normaler" Höhe, d.h. ohne die nachträglichen Korrekturen. Diese kann man z.B. über eine Probeabrechnung vorab ermitteln.

Es lässt sich immer sehr schwierig sagen, welche Variante die sinnvollste ist, da hier nähere Kenntnisse des Ablaufs notwendig wären.

Sofern die Abrechnung 12/2017 für alle Mitarbeiter erfolgt und dann eine Einzel-Wiederholung vorgenommen wird, sollten die Mitarbeiter, bei denen Korrekturen erfolgen, die LSt-Bescheinigung nicht sofort ausgehändigt bekommen, da dort dann ja noch Korrekturen erfolgen.

Die Meldung der Lohnsteuer für Geschenke kann nur durch eine Wdh.-Abrechnung erfolgen, da die Daten der Nebenbuchführung nicht über eine Nachberechnung nicht in die Lohnsteueranmeldung einfließen.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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sharibik1997_
Einsteiger
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Nachricht 10 von 12
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Hallo Herr Lutz,

ja die Abrechnungen sind alle schon durch, da wir ab nächster Woche Betriebsurlaub haben. Na gut, dann werden also so oder so Wiederholungsabrechnungen auf mich zu kommen durch die Nebenbuchführung. Dann brauch ich bei den betreffenden Firmen auch nicht nur die einzelnen Personalnummern abrechnen, da ja die ganze Firma wiederholt wird, aber ich muss dann daran denken, das bereits gezahlte Gehalt als Vorschuss zu verbuchen. Hab ich das jetzt richtig zusammengefasst? Der digitale Lohnnachweis und die Lohnsteuerbescheinigungen werden dann berichtigt und neu erstellt und wir halten bis dahin erst einmal die bereits erstellten Lohnsteuerbescheinigungen zurück.

Liebe Grüße

P.S. Ich bin eine Frau 🙂

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Frau Hecht ,

das ist grds. so korrekt, wobei es m.E. für die Nebenbuchführung auch ausreichend ist, wenn eine Einzelwiederholung für einzelne Mitarbeiter durchgeführt wird - da bin ich mir aber aktuell nicht hundertprozentig sicher.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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sharibik1997_
Einsteiger
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Um sicher zu gehen, rechne ich dort dann lieber die komplette Firma noch mal ab. Na gut, dann habe ich ja jetzt eine "Anleitung". Ich war nur so verwirrt, weil ich eben gelesen hatte, dass die Lohnsteuerbescheinigung nicht korrigiert werden darf. Eine Ausnahme bildet dann wohl die Wiederabrechnung 🙂

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letzte Antwort am 15.12.2017 09:54:53 von sharibik1997_
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