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Dienstfahrrad - Gehaltsumwandlung

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letzte Antwort am 21.03.2019 09:48:08 von RAHagena
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mvalks
Einsteiger
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Hallo Community,

rückwirkend zum 01.01.2019 können nun Dienstfahrräder mit Gehaltsumwandlung mit 0,5 % Regel anstatt 1 % Regelung abgerechnet werden.

Wie kann ich das in Lohn und Gehalt umsetzen? Muss ich den Bruttowert des Fahrrades halbieren oder gibt es hier eine andere Möglichkeit?

DATEV-Mitarbeiter
Lara_Hien
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

Sie möchten Dienstfahrräder in Lohn und Gehalt abrechnen. Elektro- und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 angeschafft oder geleast werden, sind davon betroffen. Das bedeutet, dass eine Halbierung des Bruttolistenpreises erfolgt.

In Lohn und Gehalt ist somit der halbierte Bruttowert des Fahrrads manuell zu hinterlegen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.

Liebe Grüße

Lara Hien

Personalwirtschaft

DATEV eG

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RAHagena
Meister
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Nachricht 3 von 3
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Schon die gesetzliche Grundlage besagt nicht, dass 0,5% anzusetzen sind, sondern dass der BLP zu halbieren ist. Insofern ist die Umsetzung nur konsequent.

0,5% ist lediglich die untechnische Übersetzung, damit sich jeder etwas darunter vorstellen kann - vermutlich auch, weil es kürzer ist.

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letzte Antwort am 21.03.2019 09:48:08 von RAHagena
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