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Datev Lodas

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letzte Antwort am 31.08.2018 10:06:02 von linda13
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heidi
Einsteiger
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Es wurde mit einem MA ein Aufhebungsvertrag geschlossen; er scheidet zum 31.08.18 aus. Die Abfindung soll im Abrechnungsmonat September berücksichtigt bzw. fällig werden. Wie mache ich das bitte.....

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Tags (1)
björn
Experte
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Nachricht 2 von 4
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Hallo Frau Gronewold,

sie müssen im September die aktuellen Lohnsteuermerkmale manuell über Mitarbeiter -> elektronische Lohnsteuerkarte abrufen. Wenn der Mitarbeiter im September schon bei einem anderen Arbeitgeber gemeldet ist, dann müssen Sie die Lohnsteuerklasse 6 berücksichtigen.

Des Weiteren müssen Sie unter Personaldaten -> Beschäftigung -> Zeiträume den Haken bei "Einmalbezüge nach Austritt des Arbeitnehmers berechnen" setzen. Dadurch können Sie die Abfindung dann ganz normal über die Bewegungsdaten im September eintragen.

Sie sollten aber trotzdem vor der Abrechnung eine Probeabrechnung für den Mitarbeiter erstellen um diese nochmal zu prüfen.

Gruß

mhaas
Erfahrener
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Nachricht 3 von 4
49 Mal angesehen

björn war schneller und ausführlicher, daher habe ich meinen Beitrag ins Nirvana befördert 😉

Lang may yer lum reek
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linda13
Einsteiger
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Nachricht 4 von 4
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Hallo Frau Gronewold,

sie müssten schauen ob bei Ihnen schon eine Lohnart angelegt ist. Ansonsten müssen Sie eine eigenen Lohnart anlegen.

300163_pastedImage_1.png

300164_pastedImage_2.png

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letzte Antwort am 31.08.2018 10:06:02 von linda13
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