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Daten Unfallmeldung ab 06/17 trotz ganzjährigem Betrieb

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letzte Antwort am 12.01.2018 10:19:00 von kretzschmarnetzhammer
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kretzschmarnetzhammer
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Hallo liebe Community,

ich habe Mitte des Jahres die Lohnbuchhaltung hier übernommen.

Als ich mir jetzt die Auswertung 420 angeschaut habe, habe ich mit Schrecken festgestellt, dass die Summen nicht stimmen können. Der Betrag ist viel zu gering.

Ich habe mir dann im Daten-Analyse-System die Auswertung "Berufsgenossenschaftwerte" angeschaut und gesehen, dass die Daten erst ab dem 01.06.-31.12.17 genommen werden.

Ich weiß leider überhaupt nicht, woran das liegen kann. Der Mandant besteht seit Jahren.

Für 2017 ja kein Problem, die Meldung geht ja noch von Hand. Sind nur 4 Mitarbeiter. Also kein grosser Aufwand.

Ich habe mir für das jahr 2016 de Daten per temp. Ausw.steuerung geholt. Hier wurde das ganze Jahr berücksichtigt.

Aber wie regel ich das für 2018, wenn nur noch der digitale Lohnnachweis möglich ist?

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

dieser Sachverhalt kann mehrere Gründe haben.

Prüfen Sie bitte zunächst unter Mandantendaten / Sozialversicherung / Unfallversicherung / Mitgliedschaft, ob ab dem Bearbeitungsmonat 01/2017 alle relevanten Stammdaten der Mitgliedschaft hinterlegt sind und pflegen Sie diese ggf. nach.

Außerdem muss sichergestellt sein, dass keine bzw. eine richtige abweichende Zuordnung in den Personaldaten besteht. Prüfen Sie dies bitte unter Personaldaten / Sozialversicherung / Allgemeine Daten im Register „Unfallversicherung".

Wenn alle Stammdaten korrekt im System hinterlegt sind, wenden Sie sich am besten telefonisch oder schriftlich bei uns, damit wir anhand der Berater- und Mandantennummer tiefergehende Recherchen durchführen und Ihre Anfrage zufriedenstellend beantworten können.

Freundliche Grüße

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
kretzschmarnetzhammer
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Sehr geehrte Frau Mertel,

danke für Ihre Antwort.

Habe den Fehler gefunden. Es war noch eine alte Betriebsnummer/Gefahrtarifstelle des UV-Trägers eingegeben und diese war als „Hauptgefahrtarifstelle“ angekreuzt.

Meine Vorgängerin hatte diese wohl nie geändert.

Habe nun ab 01/2017 die Gefahrtarifstelle laut Schreiben BG angepasst.

Wie muss ich weiter vorgehen, damit mir ein korrekter Beitragsnachweis erstellt wird?

Vielen Dank im Voraus!

Viele Grüße

Katrin Kretzschmar

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Kretzschmar,

durch das Ändern der Gefahrtarifstelle unter 01/2017 wird mit der nächsten Abrechnung eine automatische Nachberechnung aller Arbeitnehmer dieser Gefahrtarifstelle angestoßen.

Wurde der Dezember 2017 bereits abgerechnet, ist für die Übermittlung des Lohnnachweis eine Wiederabrechnung komplett für 12/2017 erforderlich.

Viele Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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kretzschmarnetzhammer
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Hallo Frau Heinlein,

vielen Dank für diese Info.

Dann werde ich zum ersten Mal eine Wiederabrechnung starten.

Werden hierbei alle Dokumente die ich auf "Druck im RZ" geschlüsselt habe erneut gedruckt?

Und die Zahlungsdateien, die vom RZ an die Bank gegeben werden, auch erneut ausgegeben?

Das wäre nämlich suboptimal.

Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße

Katrin Kretzschmar

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Kretzschmar,

der Druck der Auswertungen kann im Rechenzentrum unterdrückt werden. Legen Sie dafür im Monat 12/2017 unter Mandantendaten / temp. Auswertungssteuerung / Fachabruf Mandant eine neue Zeile an. Hinterlegen Sie in der Spalte Ausgabefach und Termin die Schlüsselungen für die zu unterdrückenden Auswertungen so, wie Sie diese in den Standardauswertungen hinterlegt haben. Im temp. Ausgabefach wählen Sie „Rückübertragung aus RZ". Die Spalten „Datum von" und „Datum bis" können in diesem Fall leer bleiben.

Wenn Sie den Abruf zusammen mit der Wiederabrechnung komplett ins Rechenzentrum senden, werden die Auswertungen komplett rückübertragen. Sie erhalten keine gedruckten Auswertungen.

Für die Überweisungen, die an die Bank übermittelt werden, funktioniert dieser Weg leider nicht. Sie haben nur die Möglichkeit die Auswertungen unter Mandantendaten / Auswertungssteuerung / Zahlungsverkehr umzuschlüsseln , d.h. in der Spalte Datenübermittlung von z. B. DÜ an Institutionen auf Papier. Hierbei darf nicht vergessen werden, diese Eingabe nach der Wiederabrechnung wieder auf die Ursprungseinstellung zu ändern.

Liebe Grüße

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
kretzschmarnetzhammer
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Hallo Frau Mertel,

super, vielen Dank für diese Infos!

Dann werde ich das gleich mal probieren. 🙂


Viele Grüße

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letzte Antwort am 12.01.2018 10:19:00 von kretzschmarnetzhammer
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