abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Datenübertrag aus LuG in LODAS - darf Leistung LODAS bereits angelegt sein?

11
letzte Antwort am 28.01.2025 11:51:44 von irisla
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
irisla
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 1 von 12
261 Mal angesehen

Liebe Community, 

 

wir haben einen Datenübertrag aus LuG und nutzen LODAS. Mit dem Programm "DATEV Datenübernahme nach LODAS" kann ich die Daten ja holen in unser LODAS. 

 

ABER, die Mitarbeiterin hat bereits LODAS angelegt gehabt da es auch hier einen Übertrag vom Vorberater gab. Jetzt gibt es die Leistung bereits - zwar ohne wirkliche Daten, aber es wurde bereits was ins RZ durch uns gesendet weil wir Daten holen wollten (die aber leer waren).

 

Wenn ich jetzt den Übertrag von LuG auf LODAS mache, kann ich das dann auf die gleiche Mdt.Nr machen - obwohl die Leistung LODAS für diese MdtNr. schon angelegt ist? Oftmals darf bei Überträgen die Leistung noch nicht vergeben und angelegt sein. Weiß das jemand?

 

 

PS: ich finde in der DATEV Hilfe auch keine Dokumente für einen Datenübertrag von LuG auf LODAS (nur umgekehrt)

 

Solche Dokumente finde ich in der DATEV-Hilfe: "Lohn und Gehalt: Erstbestückung (Datenübernahme aus LODAS)" - nicht aber umgekehrt. 

 

Ganz liebe unwissende Grüße 

 

 

andrereissig
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 12
256 Mal angesehen

@irisla  schrieb:

PS: ich finde in der DATEV Hilfe auch keine Dokumente für einen Datenübertrag von LuG auf LODAS (nur umgekehrt)


LODAS: Übernehmender Berater – Mandant zum Jahreswechsel übernehmen - DATEV Hilfe-Center

 

oder

 

LODAS: Übernehmender Berater – Mandant unterjährig übernehmen - DATEV Hilfe-Center

 

jeweils Punkt 3.2

 


@irisla  schrieb:

Wenn ich jetzt den Übertrag von LuG auf LODAS mache, kann ich das dann auf die gleiche Mdt.Nr machen - obwohl die Leistung LODAS für diese MdtNr. schon angelegt ist? Oftmals darf bei Überträgen die Leistung noch nicht vergeben und angelegt sein. Weiß das jemand?


Die Mandantennummer muss im RZ frei sein.

Live long and prosper!
Neu_hier
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 12
239 Mal angesehen

Ich muss mal nachfragen, vielleicht wissen Sie das ja:

 

Sie sprechen von einem "Datenübertrag" von LuG nach LODAS. Das hört sich so an, als würden alle Daten des einen Programms in dem anderen zur Verfügung stehen. 

Mein letzter Stand war (vor einem Jahr?), das nur Stammdaten nach LODAS übernommen werden können (und die auch nicht ganz vollständig) aber keine Abrechnungen und Auswertungen, die mit LuG erstellt worden sind. 

 

Ist mein Wissen noch aktuell oder geht mittlerweile wirklich eine vollständige Datenübernahme?

Danke
0 Kudos
andrereissig
Allwissender
Offline Online
Nachricht 4 von 12
233 Mal angesehen

@Neu_hier  schrieb:

Ist mein Wissen noch aktuell oder geht mittlerweile wirklich eine vollständige Datenübernahme?


Das ist nach wie vor korrekt. Es werden nur Stammdaten übernommen, keine Auswertungen.

Live long and prosper!
Neu_hier
Meister
Offline Online
Nachricht 5 von 12
227 Mal angesehen

Okay, dann sollte eher vom "Stammdatenübertrag" gesprochen werden. Ich hatte in den vergangenen Monaten mehrfach gehört, dass übernehmenden Beratern das nicht so ganz klar war....  

Danke
0 Kudos
irisla
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 6 von 12
216 Mal angesehen

Danke für den Hinweis. Wirklich?, handelt es sich dabei nur um die Übernahme von reinen Stammdaten? Und die Auswertungen bekomme ich dann wie in unser System oder DUO?

 

Ich frage mich auch immer wieder warum es zwei Lohnprogramme (LODAS und LuG) gibt. Ich selbst bin keine Lohnsachbearbeiterin und kenne mich nicht aus im Lohn, nur Datenüberträge die ich tätige.

 

Ich dachte mit dem Programm "Datenübernahme nach LODAS" wären auch die Abrechnungen/Auswertungen inbegriffen die getätigt wurden. grübel...

LarsSchladitz
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 12
211 Mal angesehen

Für die Auswertungen benötigen Sie leider immer noch die Archiv-DVD, wenn mit den unterschiedlichen Lohnprogrammen gearbeitet wird.

 

Im Dok-Nr. 1028230 (unterjähriger Übertrag) ist dies unter Punkt 3.2.4 beschrieben.

 

Ich hangele mich immer - mehr schlecht als recht - an diesen Doks entlang, um ja nichts zu vergessen und falsch zu machen; unter 3.2.3 ist im übrigen auch beschrieben, was alles NICHT an Stammdaten / Historien übernommen werden kann...

andrereissig
Allwissender
Offline Online
Nachricht 8 von 12
208 Mal angesehen

@LarsSchladitz hat recht. Das geht nur mit einer Archiv-DVD.

 

Arbeitnehmer online könnten Sie übernehmen, wenn der LuG-Bestand beibehalten wird. Aber dann zahlt man halt doppelt.

Live long and prosper!
0 Kudos
Neu_hier
Meister
Offline Online
Nachricht 9 von 12
197 Mal angesehen

Dann hatte ich das richtige Gefühl.... eine beliebte "Falle".

Danke
LarsSchladitz
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 10 von 12
159 Mal angesehen

Was ich allerdings noch zur Ehrenrettung von DATEV beitragen möchte: Bei dem Übertrag werden nicht nur reine Stammdaten übertragen.

Insbesondere hervorheben möchte ich die Lohnkontowerte, welche bei einem unterjährigen Wechsel Gold wert sind - wer einmal diese Werte für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vortragen musste, wird wissen, wovon ich spreche 🙂

 

Etwas Off-Topic, was aber nicht zu kurz kommen sollte:

Heute ist der Internationale Spaß-bei-der-Arbeit-Tag!

Darf nie zu kurz kommen...

 

Viele Grüße von hier nach dort.

Neu_hier
Meister
Offline Online
Nachricht 11 von 12
145 Mal angesehen

Es ist weniger die Schuld der DATEV, eher das Unwissen des Users. Wer die Hilfedokumente liest und versteht, weiß meist was los ist.... Fachwissen (Ich kann "Lohn") ist nur mit dem entsprechenden Technikwissen (Software, Datenhaltung, Übertrag etc.) etwas wert (meine Meinung).

Und jetzt ein weiterer Hinweis aus der Praxis:

Die Datenübernahme ist dann äußerst kontraproduktiv, wenn die übernommenen Daten (Stammdaten) nicht korrekt sind. Leider recht oft gesehen. Es passt einiges nicht zu den, mit den AN vereinbarten Dingen und seien es nur Wochenarbeitszeiten oder Urlaubstage. Bei kleineren Lohnmandant (bis 10 AN) hat sich ein sauberer Neuaufbau dann doch gelohnt, weil die Stammdaten gleich richtig erfasst wurden. Ich halte es auch für die Aufgabe des neuen Steuerberaters die Stammdaten zu prüfen (auch bei einer Datenübernahme).

Danke
irisla
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 12 von 12
129 Mal angesehen

Also ICH kann  KEINEN Lohn! Ich kann "eigentlich" Datenüberträge. 😉

 

Aber DIE wo Lohn können, können absolut nichts mit Datenüberträgen etc. anfangen. 

 

Und die Hilfedokumente der DATEV bringen mich teilweise gut weiter, aber lassen mich auch sehr verzweifeln. Da wirst du von einem auf das andere Thema verwiesen und nicht selten weiß ich am Ende nicht mehr, warum ich jetzt das lese und was ich eigentlich wollte. Weil es zuviel ist. Weil ich oft an den richtigen Begriffen scheitere um überhaupt korrekte Lösungen zu finden, und ich probiere viel und lese mich echt ein. 

 

Ich bin so dankbar um diese Community, Aber umso tiefer ich absteige in das Wissen, umso mehr habe ich manchmal das Gefühl überhaupt die unwissendste Anwenderin zu sein... (und das bin ich wirklich NICHT, aber so komme ich mir manchmal vor...)

 

Das nur mal als Anmerkung ;o)  

11
letzte Antwort am 28.01.2025 11:51:44 von irisla
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage