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Datenübermittlung an Versorgungswerk

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letzte Antwort am 02.03.2021 15:11:51 von Astrid_Preuß
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wkläver
Einsteiger
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Hallo,

 

die Bereitstellung durch die Datev zur Übermittlung der Beitragsnachweise an das Versorgungswerk erfolgt bei mir erst mit dem Monatsabschluss. Die Beiträge für das Versorgungswerk sind mir bereits am Monatsende bekannt (da die betreffenden Mitarbeiter bereits abgerechnet sind). Da ich bei einem Mandanten aber erst am Anfang des nächsten Monats die Beträge für diverse Aushilfen erhalte, kann ich häufig den Monatsabschluss und damit die Übermittlung der Beitragsnachweise an das Versorgungswerk erst am 07. oder 08. des nächsten Monats erledigen. Dadurch erhält das Versorgungswerk die Nachweise zu spät und schätzt regelmäßig die Beiträge und gleicht die Differenzen mit der nächsten Abbuchung aus.

Meine Frage ist nun, ob es eine Möglichkeit gibt, die Beitragsnachweise für das Versorgungswerk schon vor dem Monatsabschluss über die Datev an das Versorgungswerk zu senden?

 

Vielen Dank im Vorauss.

DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


für die Beiträge an die berufsständischen Versorgungswerke gilt der 15. Kalendertag des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monats als Fälligkeitstermin.


In Lohn und Gehalt werden die Beitragsnachweise immer erst mit dem Monatsabschluss erstellt. Eine vorherige Bereitstellung ohne die Erstellung des Monatsabschlusses ist für Beitragsnachweise nicht möglich.

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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wkläver
Einsteiger
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Guten Tag Frau Heubeck,

 

die Fälligkeit der Beiträge an berufsständische Versorgungswerke ist -zumindest bei dem Versorgungswerk, das meinen Mandanten betrifft, anders geregelt:

 

Das Versorgungswerk der Apothekerkammer Westfalen-Lippe hat in seiner Satzung in § 19 "Beitragsentrichtung für die Mitgliedschaft" in Absatz 1 geregelt, dass die Beiträge bis spätestens zum 10. des Folgemonats zu entrichten sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


die Datenübermittlung der Beitragsnachweise an die berufsständischen Versorgungswerke erfolgt aus dem Rechenzentrum von Montag bis Freitag spätestens um 19:00 Uhr und samstags spätestens um 15:00 Uhr (noch am selben Tag) nach dem Ende der Lohnverarbeitung.


Daher dürften die Beitragsnachweise nicht zu spät beim Versorgungswerk eingehen, wenn Sie den Monatsabschluss um den 07. oder 08. des Folgemonats noch vor 19:00 Uhr durchführen.


Gerne können wir gemeinsam prüfen, wann in den jeweiligen Monaten die Beitragsnachweise an die Versorgungswerke übermittelt wurden. Setzen Sie sich dazu bitte über die üblichen Servicekanäle mit uns in Verbindung.

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 02.03.2021 15:11:51 von Astrid_Preuß
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