Ich bin zu folgender bejahenden Feststellung gekommen:
Ein Minijob im Ausbildungsbetrieb ist möglich wenn:
Ich wäre sehr dankbar für pro und Contra um das Thema abzuschließen?!
Erst einmal Danke für das Thema. Das kannte ich noch nicht.
So lange es sich um eine anerkannte und eingetragene Berufsausbildung handelt, spricht nichts dagegen.
Zu beachten sind allerdings andere Vorschriften, wie die Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche.
Die Ruhezeiten zwischen den Arbeitstagen und den Pausenzeiten, Sonntagsarbeit, Nachtarbeit etc.
So lange alle Vorschriften beachtet werden und die Arbeitsleistung als Azubi nicht durch die Beschäftigung des Minijobs sich verschlechtert, insbesondere der Azubi genügend Zeit verbleibt für die Berufsschule inkl. Lernen für Klausuren und Prüfungen.
Ich sehe keine Probleme, soweit AG+AN klare Regeln insbesondere ein Arbeitsvertrag für den Minijob erstellen.
@tbehrens schrieb:...........Zu beachten sind allerdings andere Vorschriften, wie die Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche.
Die Ruhezeiten zwischen den Arbeitstagen und den Pausenzeiten, Sonntagsarbeit, Nachtarbeit etc.
Vielen Dank. Und ja, ja, die Sache mit dem Arbeitsrecht.... 😶
Die eine Sache sind die Buchstaben der Paragraphen, die andere eine ggf. noch ausstehende Rechtssprechung.
Ein durch die IHK anerkannter Ausbildungsvertrag muss glaube ich nur 35 Wochenstunden umfassen? Dann könnte man noch 5 unter dem Deckmantel eines 520 Eurojobs dazu tun und würde eine Menge SV Beiträge sparen......
@cro interessantes Thema. Darf man fragen ob es Ihre Idee oder die eines Mandanten war?
@jjunker schrieb:
@cro interessantes Thema. Darf man fragen ob es Ihre Idee oder die eines Mandanten war?
Interne Recherche für monatliche Mitarbeiterbesprechung.
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IHK-Azubis kenne ich persönlich nur mit 40 Pflichtstunden. Betrieblich gibt's da aber gewaltige (u.a. soziale) Unterschiede. Da würden 520er-Zeiten teilweise locker mitlaufen. Aber das ist ja überwiegend Arbeitsrecht u. welcher Azubi hat das drauf?
GmbH und Co. KG. Die GF-GmbH vergibt den 520 Euro Job? Die KG den Ausbildungsvertrag? 🤔
Das wäre ggf. auch eine nette Möglichkeit regulär Beschäftigten Steuer und SV frei die Überstunden auszahlen lassen zu können...
Wobei über all solchen Gedanken selbstredend das Schwert des Gestaltungsmissbrauchs hängt....
OK. Aber es geht in diesem Thread um die gegebene Möglichkeit, Azubi (eigener -beglaubigter- Vertrag) + Minijob (eigener Arbeitsvertrag) unter der selben Betriebsnummer.