Hallo alle,
ich habe einen Arbeitnehmer in der Zeit vom 09.03. bis 19.04. krank und ab dem 20.04. Krankengeld. In der Zeit März fällt witterungsbedingter Ausfall an, aber lt. Stundenzettel nicht für diesen Mitarbeiter, also ist das dann Entgeltfortzahlung LA 145 oder krank während KuG?
Im April habe ich normale Lohnfortzahlung 145 bis 19.04. und ab dem 20.04. Krankengeld. Ab dem 20.04. werden dann keine Angaben mehr im Kalendarium gemacht?
Gibt es ein Dokument indem man das nachlesen kann? Kann mir da vielleicht jemand weiter helfen?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo Oskar,
01.-19.04.2021 die Entgeltfortzahlung mit Ausfallschlüssel K und LA 145 (weil für den Mitarbeiter kein Kug).
20.-30.04.2021 im Kalendarium K6 eingeben.
Liebe Grüße
Anne Koch
Hallo Sokrates,
ist die K6 auch für das Dachdeckerhandwerk nach dem S-KuG?
Ich hatte das bisher nur im Malerbetrieb.
Ist die Fehlzeit dann ganz normal einzutragen als Entgeltfortzahlung mit AU? und ab 20.04. mit Krank länger als 6 Wochen?
Ich möchte mich jetzt schon bei Dir bedanken für deine schnelle Hilfe.
Supet👍
Da der Mitarbeiter im April kein S-Kug hatte (gehabt hätte?), würde ich hier auf K6 zurückgreifen.
Und die Eingaben unter Fehlzeit vornehmen, wie Du geschrieben hast.
Vielleicht auch nochmal hier gucken: www.datev.de/hilfe/1021773 unter Punkt 4.
Betrifft die Schlüsselungen bei Kombi krank/S-Kug. Ob das auf Deinen Fall zutrifft kann ich nicht genau sagen. Fakt ist ja, dass der AN ab 20.04. Krankengeld erhält. Wenn Deine Schlüsselungen falsch sind, wird sich die Stelle, die sich nicht zuständig fühlt, schnell genug bei Dir melden 🙂
Liebe Grüße & ein schönes Wochenende
Anne