Liebe Community,
ich habe folgenden Fall:
Ein AN, verheiratet, ist im Sommer 2025 das erste Mal Vater geworden (Diese Info habe ich Anfang Dezember genau so erhalten, Geburtsurkunde bereits mehrfach angefordert...). Bis heute wird dieses Kind nicht über die DabPV zurückgemeldet.
Wenn ich den Abruf manuell starte, kommt die Info: Die Meldungserstellung wurde durchgeführt. Es wurde keine Meldung erstellt. Im Historienabruf wird das Kind nicht gemeldet.
Ob ich eine manuelle Ab- und Anmeldung bei der DabPV erstellen kann, kann ich bei Datev nicht rauslesen - auch sonst habe ich bisher in der Hilfe nichts gefunden, was mir helfen kann.
Hat hier jemand bereits Erfahrung zu diesem Thema?
Vielen Dank schon mal im voraus!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@SandraLe75 schrieb:Bis heute wird dieses Kind nicht über die DabPV zurückgemeldet.
Ich lehne mich mal aus dem Fenster und behaupte: aus dem gleichen Grund, aus dem du die Geburtsurkunde noch nicht bekommen hast. Ich würde an der Stelle erstmal gar nichts weiter machen und abwarten. Wenn der Arbeitnehmer den Zuschlag weg haben möchte, muss er aktiv werden und entweder bei seiner Krankenkasse oder dem Finanzamt (bin ich mir gerade nicht sicher) dafür sorgen, dass das Kind eingetragen und gemeldet wird.
@rschoepe Danke für Deine Nachricht! Das Komische ist halt, dass ein Finderfreibetrag sehr wohl gemeldet wurde...
Hallo,
wenn der Mitarbeiter das erste Mal Vater geworden ist und die ELSTAM entsprechend (KFB?) geändert wurden, liegen doch (eigentlich bzw. hilfsweise) alle Voraussetzungen vor, um den Beitragszuschlag für Kinderlose nicht berechnen zu müssen.
Die Kinderdaten lt. DaBPV sind doch erst dann relevant, wenn es um die Beitragsreduzierung für unter 25-jährige Kinder geht; also erst ab dem zweiten Kind.
Gleichwohl sollte man dem Mandanten bzw. Mitarbeiter schriftlich mitteilen, welche Nachweise arbeitgeberseitig zwingend gefordert werden, um die korrekten Abrechnungen durchführen zu können. Denn wenn beim Mitarbeiter bisher nur angekommen ist (durch Presse- oder/und Stammtischinformationen), dass "jetzt alles digital übermittelt wird", sieht sich der Mitarbeiter wahrscheinlich zu keinerlei Mitwirkung verpflichtet ...
Never ending story ... 😉
@SandraLe75 schrieb:Das Komische ist halt, dass ein Finderfreibetrag sehr wohl gemeldet wurde...
Ein Findelkind?! 😉 Bei denen greift das elektronische Meldeverfahren wohl auch nicht ...
Hallo @lohnexperte,
ja, das ist richtig. Den Zuschlag rechne ich auch nicht (mehr) ab.
Ich bin davon ausgegangen, dass alle Kinder - wie auch bei den bereits vorhandenen Arbeitnehmern mit nur einem Kind - in das System gespielt werden. Und dass ich eventuell noch etwas machen muss, um diese Daten ins System zu bekommen.
Aber dann belasse ich es jetzt dabei und wende keine Zeit mehr auf! 🙂
Vielen Dank euch!
Eigentlich™ solltest du auch bei nur einem Kind eine entsprechende Meldung über DaBPV bekommen. Soweit ich das verstehe, hast du aktuell ja nur den Kinderfreibetrag aus ELStAM, der automatisch die Elterneigenschaft setzt. Warum über DaBPV keine Meldung kommt, muss aber der AN herausfinden, das ist nicht unsere Zuständigkeit (zumal wir u.U. gar keine Auskunft bekommen wegen Datenschutz).
Hallo,
ich habe hier das gleiche Problem.
Das Kind ist im Dezember 2025 geboren, es ist das erste Kind. Mir liegt die Geburtsurkunde des Kindes vor.
Bisher haben wir jedoch keine Rückmeldung des Eintrags in DaBPV und auch noch keine Rückmeldung für den Eintrag auf der Lohnsteuerkarte (hat Steuerklasse 1).
Ich habe das Kind nun in die Kinderverwaltung eingetragen und manuell die Elterneigenschaft gesetzt.
Hat jemand Erfahrung, wie lange die Eintragungen und Rückmeldungen vorallem bei DaBPV dauern? Versuche ich eine Meldung an DaBPV abzusetzen kommt immer, der Mitarbeiter ist angemeldet.
@DMerbeth schrieb:Versuche ich eine Meldung an DaBPV abzusetzen kommt immer, der Mitarbeiter ist angemeldet.
Du kannst auch keine erneute Anmeldung machen, sondern musst in einem solchen Fall eine Historienabfrage machen. Sobald im System etwas vorliegt, wird dir das aber ohnehin automatisch übermittelt, von daher sehe ich da keinen Nutzen. Wenn keine Daten vorliegen, sind dafür die Kranken- und Pflegekassen sowie das BZSt zuständig. Darum muss sich aber, wie bereits erwähnt, der AN kümmern.