Hallo alle Zusammen,
wie funktioniert das DÜ-Verfahren zur Anlage eines Firmenkonto bei einer neuen Krankenkasse? Wo bzw. wie kann ich dem Programm sagen, dass die Daten quasi eine "Neuanmeldung" sind und als solche an die Krankenkasse übermittelt werden sollen? Wo sehe ich, ob das funktioniert hat? Die entsprechenden Vorbelegungen in den Stammdaten und Kanzleieinstellungen habe ich erfasst.
Gruß kfry
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo kfry,
für die Einzugsstelle ist durch eingehende DEÜV-Anmeldungen und Beitragsnachweisen ersichtlich, ob ein neues Arbeitgeberkonto anzulegen oder die angegebene Betriebsnummer einem bestehenden Arbeitgeberkonto zuzuordnen ist.
Wenn ein neues Arbeitgeberkonto anzulegen ist, fordert die Einzugsstelle die Arbeitgeberdaten elektronisch an. Diese Anforderung wird von der Einzugsstelle an Lohn und Gehalt übermittelt. In Lohn und Gehalt wird die Anforderung der Arbeitgeberdaten
Außerhalb des Monatsabschlusses ist keine Datenübermittlung möglich.
Solange keine Anforderung der Einzugsstelle vorliegt, erfolgt auch keine Datenübermittlung für das Arbeitgeberkonto.
Alle weiteren Informationen zum Ablauf und der Programmlösung finden Sie in unseren Dokumenten Daten für das DÜ-Verfahren zum Arbeitgeberkonto erfassen [neu ab Version 12.32] und Arbeitgeberkonto im DEÜV-Verfahren - Hintergrund .
Vielen Dank für diese klare Anwort Herr Aras! Damit kann ich arbeiten.
Grüße aus dem Norden
kfry