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DEÜV-Meldungen

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letzte Antwort am 07.06.2022 14:32:49 von Matthias_Platz
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K-Mayer66
Einsteiger
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Nachricht 1 von 4
343 Mal angesehen

Hallo liebe Community, 

 

kann ich DEÜV-Meldungen, welche noch nicht gesendet sind, wieder löschen? Habe nämlich einen Fehler entdeckt und müsste korrigieren. Aber die Meldungen stehen schon bereit bei "Daten senden". Ich möchte ja jetzt die Krankenkasse unnötig mit den ganzen Meldungen irritieren. Daher würde ich jetzt gerne die falsche Meldungen löschen ohne zu senden. 

 

Vielen Dank! 

Liebe Grüße

Karen Mayer

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 2 von 4
316 Mal angesehen

Hallo liebe (Lohn-)Kollegin,

 

das hatte auch schon mal. Ich glaube, die Lösung war, die SV-Nummer (und evtl. Geburtsort) rausnehmen und den Arbeitnehmer abrechnen. Dann meldet Lohn und Gehalt "keine Anmeldung möglich" und der Eintrag bei Daten senden sollte weg sein......

 

Viele Grüße

 

Dieter Pitsch

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K-Mayer66
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
292 Mal angesehen

Hallo lieber Lohn-Kollege und liebe Community, 

 

ich habe den Lohn nicht abgerechnet. Die DEÜV-Meldung habe auf der Mitarbeiterebene angestoßen. Und ich möchte nun, die falschen Meldungen nicht senden, da beim Erfassen/Ändern von Stammdaten, ein Fehler unterlaufen ist. Evtl. wäre die Krankenkasse irritiert von den Meldungen. 

Viele Grüße

Karen Mayer

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 4
254 Mal angesehen

Hallo Frau Mayer,

 


in der Regel werden in Lohn und Gehalt RZ-Aufträge für DEÜV-Meldung, die noch nicht übermittelt wurden, im Zuge einer Lohnabrechnung mit der neuen DEÜV-Meldung überschrieben.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 07.06.2022 14:32:49 von Matthias_Platz
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