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DEÜV-Meldungen zur Elternzeit, Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 15.11.2024 14:26:22 von Astrid_Preuß
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patricia
Beginner
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Hallo in die Runde,

 

ich habe aktuell ein Problem mit der DEÜV-Meldung, die mit Ende der Elternzeit erstellt werden. MAin ist seit 07.04.2024 in Elternzeit gewesen, die Meldung 17 mit Beginn ab 07.04.2024 wurde auch korrekt erstellt. Ende der Elternzeit war dann der 09.08.2024. Meldung 37 wurde im August auch korrekt erstellt mit dem Zeitraum 07.04.2024 bis 09.08.2024. Nun habe ich im Oktober 2024 mit der Abrechnung eine Korrektur erhalten. Die Meldung 37 mit Zeitraum 07.04.2024 bis 09.08.2024 wurde storniert und eine neue Meldung 37 mit dem Zeitraum 01.01.2024 bis 09.08.2024 erstellt. 

Soll das so sein? Die Krankenkasse hat zwischenzeitlich schon geschrieben und ich denke die Korrektur dürfte nicht passen - würde ja auch nicht zur Meldung 17 passen mit Beginn 07.04.2024. Weiß hier jemand warum die Meldung gemacht wurde? Im Kalender stehen die Zeiten noch korrekt drin, da habe ich nichts geändert. 

Vielleicht kann mir jemand helfen.

 

 Danke schon mal vorab 🙂 

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


es handelt sich hierbei um einen Programmfehler, der voraussichtlich zur Version 14.5 (Jahreswechsel-Version 2024/2025) behoben wird.

 

Soll die DEÜV-Meldung vorher korrigiert werden? Dann gehen Sie bitte wie folgt vor:

 

  • Unter Stammdaten | Beschäftigung | Tätigkeit "DEÜV-Meldung/Kammerberechnung" im Feld "Startdatum DEÜV", den 1. Tag der Elternzeit hinterlegen.
  • Danach die DEÜV-Meldung über Abrechnung | DEÜV-Meldung erstellen.
  • Die DEÜV-Abmeldung mit GdA 37 wird mit dem korrekten Beginndatum erstellt und die falsche DEÜV-Meldung storniert.

Vor dem gesetzten Startdatum bereits erstellte DEÜV-Meldungen bleiben unberührt.

 

Wichtig: Nach der Fehlerbehebung entfernen Sie das DEÜV-Startdatum wieder!

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
patricia
Beginner
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Nachricht 3 von 4
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Hallo Frau Preuß,

 

vielen Dank für die Rückmeldung. Das hatte ich mir fast gedacht. Die Korrekturmeldungen haben soweit funktioniert. Wenn ich das Startdatum aber wieder entferne, macht er spätestens mit der nächsten Abrechnung wieder die Korrektur zurück zur falschen Meldung. 

 

Die nächste Abrechnung ist ja nun die Dezember Abrechnung, wo mindestens die Jahresmeldungen erzeugt werden. Dafür ist es ja sicherlich auch nicht gut, wenn das falsche Startdatum noch drin steht, oder soll das dann bis zur Version 14.5 drin bleiben? Aktuell sind wir ja erstmal bei 14.2, Version 14.3 soll Ende November erst kommen. 

 

Es wäre super, wenn hier nochmal ein Feedback zu kommen könnte was die beste Variante ist.

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
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Hallo,


bitte lassen Sie das Startdatum so lange stehen, bis die Version mit der Fehlerbehebung installiert ist.

 

Die DEÜV-Jahresmeldung mit Abgabegrund „50“ können Sie im Januar des Folgejahrs erstellen.


Prüfen Sie bitte, ob unter Extras | Einstellungen | Registerkarte „Meldungserstellung“ das Kontrollkästchen „DEÜV-Jahresmeldungen abweichend im Dezember des Meldejahrs erzeugen“ aktiviert ist. Wenn das der Fall ist, deaktivieren Sie dieses Kontrollkästchen.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 15.11.2024 14:26:22 von Astrid_Preuß
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