Bei einem Mitarbeiter existieren auf einer Personalnummer mehrere Beschäftigungsverhältnisse. (31.12.2022-15.01.2023 SV Schlüssel 9 1 1 1 , 06.02.2023-12.02.2023) . Rückwirkend gab es für das erste Beschäftigungsverhältnis eine Befreiung von der DRV , da sich der MA in der Ärzteversorgung versichern kann. In 03/23 wurde der SV Schlüssel rückwirkend für 01/23 auf 9 0 1 1 geändert. Die für 01/23 erstellte DEÜV Meldung wurde leider nicht storniert und es wurde auch keine Beitragsabrechnung für die Ärzteversorgung angestoßen.
Wenn ich die Community Einträge richtig gedeutet habe, kann DATEV auf vorherige Beschäftigungsverhältnisse keine Korrekturen durchführen. D.h. der betreffende Kunde muss jedes Mal eine neue Personalnummer anlegen, wenn die selben Mitarbeiter dort wieder arbeiten ? Die MA müssen bei jeder Beschäftigung (das kann mehrmals im Jahr sein) erstmal als pflichtversichert angelegt werden , bis dann nach einigen Monaten die Befreiung von der DRV kommt.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
derzeit kann in Lohn und Gehalt nur der aktuelle Beschäftigungszeitraum bzw. die letzte Beschäftigung nachberechnet werden. Auch DEÜV-Meldungen können nur für den aktuellen Beschäftigungszeitraum storniert und neu erstellt werden.
Müssen Vorbeschäftigungszeiträume abgerechnet werden, ist eine Korrektur nur möglich, wenn für einzelne Beschäftigungszeiträume auch eine neue Personalnummer angelegt wird.
Der Wunsch, nach einer Möglichkeit frühere Beschäftigungszeiträume nachzuberechnen, ist bereits bekannt.
Einen Umsetzungszeitpunkt kann ich Ihnen derzeit leider nicht nennen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Dokument 1024957 - Früheren Beschäftigungszeitraum nachberechnen in Lohn und Gehalt.
Dort finden Sie unter Punkt 3 auch ein Klick-Tutorial um zu erfahren, wie Sie einen früheren, abgeschlossenen Beschäftigungszeitraum nachberechnen und den Wiedereintritt über eine neue Personalnummer abrechnen.
Kann LODAS auf vorherige Beschäftigungsverhältnisse zurück rechnen ?