Guten Tag,
ich habe gestern einen neuen Mitarbeiter (Zahnarzt) angelegt. Das entsprechende Versorgungswerk wurde sowohl auf Mandanten- als auch auf Mitarbeiterebene hinterlegt.
Es wurde jedoch keine Anmeldung erstellt. Woran kann das liegen?
Noch zur Info: Der Eintrag "Voll-DEÜV" ist ausgewählt, auch die "Teilnahme an Datenübermittlung" im Bereich Versorgungswerke ist aktiviert. Die Übermittlung der Beitragsnachweise hat ebenfalls funktioniert.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Annika Seidler
Auf Mitarbeiterebene wird mtl. ein DÜ-Protokoll an das Versorgungswerke erstellt, wenn alle Stammdaten richtig hinterlegt sind. Eine An-/Abmeldung existiert hier nicht.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Laut Aussage des Versorgungswerkes sind "ganz normale" DEÜV-Meldungen erforderlich. Empfänger ist in dem Fall das Versorgungswerk.
In den DATEV-Dokumenten findet man auch Erläuterungen dazu. Allerdings führen diese nicht zum gewünschten Ergebnis.
Der Empfänger der DEÜV-Meldung ist die jeweils zuständige Krankenkasse. Die Versorgungswerke erhalten eine "Durchschrift" dieser Meldung. In der Auswertung SV-Nachweis (DEÜV) = Meldebescheinigung zur Sozialversicherung ist bei diesen Arbeitnehmern in den Zeilen unter der Zeile Bruttoarbeitsentgelt aufgeführt:
Betriebsnummer Versorgungswerk xxxxxx, Versorgungswerk Name, Mitglieds-Nr. Versorgungswerk xxxx.
Wenn diese Angaben auf der Auswertung enthalten sind, erhält das Versorgungswerk diese "Durchschrift" der DEÜV-Meldung. und die Meldepflicht gegenüber dem Versorgungswerk ist erfüllt.
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für die Erläuterungen.
Der Arbeitnehmer ist allerdings privat versichert, Arbeitslosenversicherung wird aufgrund Erreichen der Regelaltersgrenze nicht gezahlt. Der Beitragsgruppenschlüssel ist mit 0-0-0-0 hinterlegt.
Vermutlich liegt es daran ... allerdings finde ich dazu keine Hilfe in der Info-Datenbank.
So einen Fall hatte ich bisher noch nicht. Da aber m. E. die Versorgungswerke immer nur eine DEÜV-Kopie erhalten, denke ich, dass für den Arbeitnehmer eine gesetzliche Krankenkasse allein für den Zweck zu schlüsseln ist, dass die DEÜV Meldung weitergeleitet wird. Aber dies sollten Sie besser vorab mit der DATEV und der entsprechenden Krankenkasse klären.
Hallo,
wenn der privat versicherte Mitarbeiter im Versorgungswerk keine Beiträge an Arbeitslosenversicherung zahlen muss, ist der Beitragsgruppenschlüssel 0000 korrekt. In diesem Fall ist mit dem Personengruppenschlüssel 190 "Beschäftigte, die nur in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind" abzurechnen.
Mit der Niederschrift vom 14.11.2016 wurde veröffentlicht, dass für Mitarbeiter mit Personengruppe 190 die Bescheinigungspflicht entfällt. Daher werden für diese Personengruppe keine DEÜV-Meldungen mehr nach § 25 DEÜV erstellt.
Wird ein Mitarbeiter bspw. mit dem Beitragsgruppenschlüssel 0010 (nur AV-pfl.) und dem Personengruppenschlüssel 101 "Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte" abgerechnet, werden DEÜV-Meldungen erstellt. Diese Meldungen werden in Kopie an die Datenannahmestelle der berufsständischen Versorgungseinrichtungen übermittelt.
Hallo Frau Schöneweis,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Versorgungswerk sind wir dann auch auf diese Lösung gekommen. 🙂 Die DEÜV-Anmeldung wurde nun erstellt und übermittelt.
Liebe Grüße
Annika Seidler