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DEÜV Grund der Abgabe ändern

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letzte Antwort am 04.06.2024 08:40:55 von rschoepe
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Hossi
Beginner
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Moin Community.

Ich habe umgeschult und bin nun seit 01.05. als Lohn- und Gehaltsbuchhalter in einer Steuerkanzlei tätig.

Folgender Sachverhalt:

Meine Vorgängerin hat eine Mitarbeiterin eines Mandaten, die innerhalb eines Unternehmens den Beschäftigungsbetrieb gewechselt hat, unter der einen Personalnummer abgemeldet und unter einer neuen Personalnummer wieder angemeldet.

Da sämtliche Daten vollständig - eins zu eins - übernommen wurden, wurde bei der Anmeldung der Grund der Abgabe 13 und nicht 10 ausgelöst. Nun hat die Krankenkasse das Problem, dass sie aufgrund dieser Abgabemeldung die ganzen daten nicht verarbeiten kann.

 

Nun die Frage:

Wie kann ich den Grund der Abgabe von 13 auf 10 ändern - rückwirkend, da bereits zwei Abrechnungen gelaufen sind?

 

Vielen Dank vorab.

 

MfG

Hossi alias Hoßfeld

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 6
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Meldegrund 10 ist doch Beginn einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.

 

Das liegt im vorliegenden Fall doch gar nicht vor, da sich das sv-pflichtige Beschäftigungsverhältnis aufgrund des Wechsels des Beschäftigungsbetriebs doch gar nicht geändert hat.

 

Somit wäre eine Anmeldung mit GdA 10 falsch.

 

Dies sollten Sie vielleicht mit der KK noch mal genauer klären.

Hossi
Beginner
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Nachricht 3 von 6
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Vielen Dank für Ihre Antwort.

Das sehe ich prinzipiell auch so.

Das Problem wird evtl. sein, dass die Mitarbeiterin unter einer neuen Personalnummer angelegt wurde!? Das hätte ich persönlich so nicht gemacht, lediglich die Kostenstelle und somit die Zuordnung zu einem anderen Beschäftigungsbetrieb geändert.

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rschoepe
Experte
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Nachricht 4 von 6
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Welcher Grund wurde denn bei der Abmeldung angegeben? Das müsste dann ja 33 gewesen sein. Wenn es 30 war (weil keine nachfolgende PNr angegeben ist), wäre die Forderung der Krankenkasse verständlich.

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Hossi
Beginner
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Nachricht 5 von 6
399 Mal angesehen

Es war bei der Abmeldung tatsächlich die 30.

Die Forderung der KK stelle ich gar nicht in Frage - zumindest nicht in diesem Fall. Die Frage ist eben nur wie ich das korrigieren kann.

 

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rschoepe
Experte
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Nachricht 6 von 6
388 Mal angesehen

Wenn du bei der neuen PNr die 10 haben möchtest, musst du unter Personaldaten > Personaldaten > Sonstiges die bisherige Personalnummer löschen. Wie @Uwe_Lutz aber schon richtig hingewiesen hat, würde ich eher unter bei der alten PNr die weiterführende Personalnummer eintragen, so dass dort die 30 storniert und stattdessen 33 gemeldet wird, dann ist es sauberer.

Und für die Krankenkasse kommt es aufs Gleiche raus, die gehen ja nur chronologisch die Meldungen durch und schauen, ob die Abfolge passt. Ob nun die erste oder zwei Meldung fehlerhaft war, können sie ja nicht sehen, also fragen sie grundsätzlich nach Korrektur der zweiten Meldung - auch wenn die vielleicht richtig ist und du die erste Meldung korrigieren müsstest.

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letzte Antwort am 04.06.2024 08:40:55 von rschoepe
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