Hallo Gemeinde,
ist es richtig, das ein Mandant auch dann keine Dokumente in der DATEV Personalakte (in der Cloud) FREIGEBEN kann, auch wenn er die erweiterten Rechte (Lohnsachbearbeiter) hat? Es kann mandantenseitig also immer nur ein Zuordnungsvorschlag erstellt werden und er muss dann warten bis die Kanzlei das Dokument freigibt? Oder mache ich hier in der RVO etwas falsch?
Danke und Gruß
Jürgen
Hallo,
die Freigabe der Dokumente kann durch den Mandanten erfolgen. Die finale Zuordnung der Dokumente erfolgt aber über die Kanzlei in der Personalakte in der Kanzleisicht.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Dokument .
Hallo Herr Aras,
und genau diese Funktion hätte ich gerne auf Mandantenebene bzw. in den Mandantenrechten, ist das in Planung? Auf die Kanzlei "warten" zu müssen bis diese dann final zuordnet, kann einem "mündigen" Mandanten nur schwer erklärt werden.
Freundliche Grüße
Jürgen Götz
für mich als Mandantin wäre das nicht sinnvoll, da ich viele gehaltsrelevante Unterlagen in die digitale Personalakte ablege. Wenn ich diese jetzt auch noch selbst freigebe, kann ich davon ausgehen, dass unsere Kanzlei einige Dokumente nicht sieht und bearbeitet (Leasing-Rad zum Beispiel).
Ich kann den einen Monat warten, bis die Abrechnung durch ist. Unsere Kanzlei holt sich die Unterlagen einmal im Monat und das ist völlig ausreichend. Zumindest für mich 🙂