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DATEV Personal - Neue Personalakte: Workflow-Killer?

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letzte Antwort am 30.01.2025 10:11:55 von Neu_hier
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Neu_hier
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Ich habe kein Verständnis dafür, dass DATEV Anwendungen modernisiert und es dabei offenbar unwichtig, dass bisherige Workflows/Funktionalitäten gekillt werden (downgrade).

In der alten Version (digitale Personalakte) konnte die Personalakte über den Mitarbeiter geöffnet werden- mit dem Ergebnis, dass auch nur die, diesem Ma zugeordneten Dokumente angezeigt werden. Das war gut, es konnten alle MA-relevanten Dokumente weitergescrollt werden.

 

In der neuen Welt werden alle Dokumente aller MA angezeigt (bzw. auch nur der nicht zugeordnete Posteingang) wenn man die Personalakte aus einem MA heraus öffnet.

Dies ist einerseits nun wirklich vollkommener Quatsch (und eine ebenso vollkommen unnötige Funktion) und andererseits eine Zerstörung der Workflows......

Entweder hat da jemand bei der Programmierung geschlafen und das ist nur ein Fehler oder der DATEV-User wird mit seinen Ansprüchen übersehen? 

Nicht gut, DATEV! Bitte nicht weiter so. Wenn Ihr neue Anwendungen programmiert, zerstört bitte nicht bisherige Funktionen, die uns den gesamten Workflow kaputtmachen!



Da geht (leider) noch mehr...
Das Dokument hat in DUO Personalakte eine "Bezeichnung", die z.B. der sprechende Name des pdf ist.

In LuG hat dieses Dokument aber gar keine Bezeichnung und ist daher überhaupt nicht nicht zu identifizieren bzw. in irgendeiner Weise mit dem DUO-Dokument in Einklag zu bringen. Vollkommen sinnlos, dass sich das Mandant Gedanken über eine sinnige Bezeichnung macht (sehen wir ja gar nicht). 

Wenn allerdings die Kanzlei diese "Bezeichnung" in LuG erfasst, steht diese auch in DUO...  

Warum?
 

Danke
DATEV-Mitarbeiter
Sven_Wieczorek
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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@Neu_hier  schrieb:


In der alten Version (digitale Personalakte) konnte die Personalakte über den Mitarbeiter geöffnet werden- mit dem Ergebnis, dass auch nur die, diesem Ma zugeordneten Dokumente angezeigt werden. Das war gut, es konnten alle MA-relevanten Dokumente weitergescrollt werden.

 

In der neuen Welt werden alle Dokumente aller MA angezeigt (bzw. auch nur der nicht zugeordnete Posteingang) wenn man die Personalakte aus einem MA heraus öffnet.

Sie haben recht, das Verhalten hat sich an dieser Stelle geändert. Wir gehen die komplette Kanzleianwendung für Personalakte an und modernisieren diese ebenfalls. Dabei achten wir auf durchgängige Prozesse und Workflows. Ich nehme das Thema mit in die Entwicklungsabteilung und bespreche es dort. 

 


Da geht (leider) noch mehr...
Das Dokument hat in DUO Personalakte eine "Bezeichnung", die z.B. der sprechende Name des pdf ist.

In LuG hat dieses Dokument aber gar keine Bezeichnung und ist daher überhaupt nicht nicht zu identifizieren bzw. in irgendeiner Weise mit dem DUO-Dokument in Einklag zu bringen. Vollkommen sinnlos, dass sich das Mandant Gedanken über eine sinnige Bezeichnung macht (sehen wir ja gar nicht). 

Wenn allerdings die Kanzlei diese "Bezeichnung" in LuG erfasst, steht diese auch in DUO...  

Warum?


Ihr Mandant kann einen Zuordnungsvorschlag erstellen, dabei kann auch eine Bezeichnung für das Dokument angegeben werden. Bei der Zuordnung sehen Sie sowohl den Dateinamen als auch die Bezeichnung. 

 

Bild (2).png

 

In den zugeordneten Dokumenten gibt es eine Spalte für die Bezeichnung. Sollte diese ausgeblendet sein, können Sie die Spalte über einen rechtsklick auf die Spalten --> Einstellungen Liste hinzufügen. Wenn die Spalte vorhanden ist, kann diese z.B. auch über die Schnellsuche durchsucht werden.

 

Bild (3).png

 

viele Grüße - Sven Wieczorek
DATEV eG | Business Analyst Produktangebot | Team Kollaborationsprozesse PWS
Neu_hier
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Danke für die Info. Ich suche das fehlende Feld mal.

Gefunden. Ich hatte die Listeneinstellung vorher nicht gefunden, da diese Einstellung im Kontexmenue fehlt, wenn man sich schon im aufgeklappten Baum befindet. Listeneinstellung funktionieren hier dummerweise nur im oberen Bereich.

Ich halte das für eine Programmierfehler oder zumindest für eine Abweichung im Ökosystem gegenüber z.B. Aufträgen, denn da geht "Listeneinstellung" auch an jeder anderen Stelle des aufgeklappten Baums.  

Unverständlich dass die wichtigste Info "sprechender Name des digitalen Lohndokuments" nicht standarmäßig aktiviert ist.

Trotzdem bleibt das Problem mandantenseitig unter DUO, dass es hier nur 1 x Bezeichnung gibt und das durch die Bezeichnung in der Kanzlei bei der Zordnung (LuG) dieser für das Mandat überschrieben wird. Das ergibt leider weiterhin keinen Sinn, das Mandat muss m.E. unter DUO auch immer den eigenen, sprechenden Dateinamen sehen, ansonsten findet das Mandat nichts wieder.

Frage:
Die Datei ist mit sprechendem Namen auf Grund gesetzlicher Vorschriften zu speichern (Dateiname).
Welcher Name wird im Zuge eine Betriebsprüfung bereitgestellt? Die "Bezeichnung" die den Dateinanme in DUO überschreibt oder der (original) Dateiname? 

Danke
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DATEV-Mitarbeiter
Sven_Wieczorek
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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@Neu_hier  schrieb:

Trotzdem bleibt das Problem mandantenseitig unter DUO, dass es hier nur 1 x Bezeichnung gibt und das durch die Bezeichnung in der Kanzlei bei der Zuordnung (LuG) dieser für das Mandat überschrieben wird. Das ergibt leider weiterhin keinen Sinn, das Mandat muss m.E. unter DUO auch immer den eigenen, sprechenden Dateinamen sehen, ansonsten findet das Mandat nichts wieder.

Hier werden wir eine Änderung vornehmen und den physischen Dateinamen auch für den Mandanten anzeigen.

 

Frage:
Die Datei ist mit sprechendem Namen auf Grund gesetzlicher Vorschriften zu speichern (Dateiname).
Welcher Name wird im Zuge eine Betriebsprüfung bereitgestellt? Die "Bezeichnung" die den Dateinanme in DUO überschreibt oder der (original) Dateiname? 

Der physische Dateiname bleibt grundsätzlich in Personalakte vorhanden. Beim Download der Datei wird dieser durch die Bezeichnung überschrieben. Natürlich hat man sich über das Verhalten viele Gedanken gemacht und sich schlussendlich für die Bezeichnung entschieden. 

 

Warum?

Der physische Dateiname kann in der Personalakte nachträglich nicht mehr geändert werden. Werden also Dokumente mit Dateiname "unbekannt.pdf" oder "abc.pdf" hochgeladen, bleibt nur noch das Hinzufügen einer Bezeichnung um den Inhalt des Dokuments an der Oberfläche darzustellen. Diese Bezeichnung kann durch den Uploader während des Uploads, aber auch durch die Kanzlei angepasst werden. Beim Download wird eine Datei mit dem physischen Dateinamen aus der Bezeichnung erzeugt. In DATEV Personal bleibt die Datei jedoch weiterhin mit dem originalen Dateinamen erhalten.

viele Grüße - Sven Wieczorek
DATEV eG | Business Analyst Produktangebot | Team Kollaborationsprozesse PWS
Neu_hier
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Vielen Dank für die Info. Ja, der physische Dateiname (zusätzlich) ist ein muss in DUO Personalakte. Danke, dass hier schnell reagiert wird, äußerst professionell.  

 

Ich habe Ihre Strategie "Bezeichnung" verstanden, halte es aber dennoch falsch, den vom Mandanten in eigener Regie und nach eigener, rechtlicher Verpflichtung durch eine "Bezeichnung" des Lohnsachbearbeiters zu überschreiben (für einen Download). Das wird garantiert  - aus meiner Erfahrung - zu Verwirrungen führen. Bitte beachten Sie, dass das Mandat überhaupt nichts von diesen Strategien in LuG weiß, wenn die Lohnabrechnung durch den Berater erstellt wird und somit ein Download - der meist durch den Mandanten erfolgt - nicht mehr "sein" originäres Dokument ist, sondern manipulativ in die Bezeichnung eingegriffen wird. Dadurch verliert das Dokument seinen gesetzlich verpflichtenden Namen und wird diesbezüglich wertlos.

 

Wenn der "Hochlader" keine korrekten Dateinamen vergibt (Ihr Beispiel "unbekannt"), ist dies durch einen Eingriff in "Bezeichnung" m.E. nicht zu heilen. Heilung wäre nur ein erneute Hochladen mit neuem Namen. Das Mandat muss dann eben neu und korrekt hochladen. Die zusäzliche "Bezeichung" suggiert hier ggf. eine falsche Rechtssicherheit.  

 

  

Aber nocheinmal die Frage, wird der Dateiname oder die "Bezeichnung" für die elektronische Prüfung bereitgestellt (aus dem DATEV-Lohnprogramm)? Nach meinem Verständnis erfüllt nur "Dateiname" die gesetzlichen Vorgaben.

Danke
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letzte Antwort am 30.01.2025 10:11:55 von Neu_hier
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