Die in L&G bei den Mitarbeitern eingetragenen Bezüge, z. B. bei der Lohnart 2000 (Gehalt), werden in den folgenden Lohnabrechnungszeiträumen unverändert abrechnet bis ein neuer geänderter Eintrag erfolgt. Wenn jetzt in Monatsdaten bei einem Mitarbeiter vom Mandanten ab einem bestimmten Lohnabrechnungszeitraum neue Gehaltsbezüge (z. B. wegen Lohnerhöhung) bei der Lohnart 2000 eingetragen und diese Daten von der Kanzlei in das L&G-Programm übernommen werden, was passiert dann mit dem ursprünglich für den Mitarbeiter im Lohnprogramm enthaltenen Wert?
Muss der SB in der Kanzlei manuell eingreifen oder ändert sich der Betrag ab der zu ändernden Abrechnungsperiode automatisch? Hat jemand damit schon Erfahrung?
Ich habe kein entsprechendes Dokument im DATEV Hilfe-Center gefunden.
Hallo @programmanwender ,
meinem Kenntnisstand nach, wird der Betrag, welcher von MA in den Monatsdaten erfasst wird, einfach zusätzlich abgerechnet.
Eine Änderung der Entlohnungen wird von Datev, so wie ich es gelesen habe, erst ca. in 04.2025 freigegeben??
Sprich, entweder muss dein MA nötiges Dokument in der Personalakte hochladen (z.B. Nachtrag Arbeitsvertrag), oder er macht Dir eine manuelle Mittteilung.
Dies ist Stand der Dinge, wie ich es aufgefasst habe.
LG 🙂
Hallo @KR1,
@KR1 schrieb: meinem Kenntnisstand nach, wird der Betrag, welcher von MA in den Monatsdaten erfasst wird, einfach zusätzlich abgerechnet.Um die zusätzliche Abrechnung eines "weiteren" Gehaltes zu verhindern, muss also der Lohn-SB manuell eingreifen. Das kann doch nicht Sinn und Zweck eines digitalen Programmes sein. Was sagt DATEV dazu? Ich hoffe, dass da schleunigst nachgebessert wird.
@programmanwender die Monatsdaten sind = Bewegungsdaten.
Gehalt ist ja feste Entlohnung in den Stammdaten von AN...
Sodass MA für Gehälter (außer evtl. Statistiktage) in den Monatsdaten nichts zu buchen hat.
Soll sich das Gehalt ändern, müsste dies ja eher über Stammdatenänderungen erfolgen.
Dies gibt es aktuell noch nicht für Anpassung Entlohnungen, aber ich hoffe auf den April....
LG 🙂