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DATEV Lohn und Gehalt SFN Zuschläge steuerfrei und steuerpflichtig

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letzte Antwort am 23.04.2024 13:01:36 von Viro
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Viro
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Guten Morgen,

 

wir haben einen neuen Mandanten übernommen welcher zuvor über das Programm SAGE abgerechnet wurde. Konkret geht es um die SFN-Zuschläge welche zum Teil steuerfrei und steuerpflichtig sind, wie z.B.:

 

 

Nachtzuschlag 52%/ 25% der Zuschlag beträgt hier 52% wovon aber 25% steuerfrei sein sollen, wie kann ich das im Programm mit den Lohnarten abbilden? Die normalen Standardlohnarten für die Zuschläge sind bekannt aber diese "Mischung" hatte ich bisher so noch nie.

 

Unbenannt.PNG

 

Vielen Dank im Voraus 🙂 

Ncl-bhn_
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Da müssen Sie ein wenig basteln, geht aber gut nutze ich auch dank blöden alten Vereinbarungen mit hohen Zuschlägen...

 

Eine passende Stammlohnart als Basis auswählen z.B. Nachtzuschlag und diese dann zu Ihren Daten anpassen unter Lohnveränderung -> Prozentsätze - als Beispiel den Steuerfreien Anteil auf den Sonntagszuschlag anpassen.

Den verbleibenden Betrag mit einer weiteren Lohnart, jedoch pflichtig ebenso anpassen mit den %-Sätzen.

Dann beide Lohnarten "verbinden" indem Sie unter der einen (z.B. steuerfrei) die pflichtige als Folgelohnart (alles ausfüllen ! Vorzeichen, Intervall usw. sonst funktioniert es nicht.

 

Dann buchen Sie die Stunden mit der gewählten Lohnart (hier Beispiel Steuerfrei) und er schleppt den pflichtigen Anteil nach.

 

Sorry, das erklären fällt mir schwer und es ist tatsächlich einfacher in der Umsetzung, wenn einmal eingerichtet...

Ncl-bhn_
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Kleiner Nachtrag sicherheitshalber: da auf der Abrechnung auch "reguläre steuerfreie Zuschläge" enthalten sind: DATEV Stammlohnart Nacht zunächst kopieren und dann wie oben beschrieben mit dem Anpassen anfangen. Sonst haben Sie nachher gratis Zugaben, die nicht gewünscht waren...

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Viro
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Sowas hatte ich schon befürchtet -_- habe nun die normale Lohnarte Nachtzuschlag 25% kopiert und mit einer Folgelohnart verbunden (Überstundenvergütung st/sv pflichtig) welche dann die übersteigenden % ausweist.

 

Bsp: Nachtzuschlag 52% / 25% 

 

Lohnart Nachtzuschlag 25% steuer und sv-frei

 

Folgelohnart 27% steue rund sv- pflichtig

 

Da ich die Abrechnungen vom Vormonat habe, konnte ich stichprobenweise die Werte kontrollieren.

 

Warum da allerdings ein anderer Grundlohn steht erschließt sich mir nicht, hier evtl. eine Idee?

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Ncl-bhn_
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Kenne leider Sage kein bisschen, könnte es hier die Durchschnittsberechnung ausweisen ? Haben Sie die Vormonate wo man mal überschlagen könnte ?

Zur Berechnung wird ja der Stundenlohn (wahrscheinlich auch dort fix hinterlegt) herangezogen.

 

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Ncl-bhn_
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Wieder kleiner Nachtrag: Überstunden war auch die "laufende" Lohnart (?)

An Lohnarten basteln ist immer noch eine Aufgabe die ich aufgrund viel Lehrgeld etwas hysterisch bearbeite und hier lieber alles 5 x gedanklich auf Fettnäpfchen analysiere... btw da war auch noch was mit der Einstellung für die Statistik, damit die Stunden nicht kumuliert in die BG einfließen aufgrund Doppelbuchung...

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Viro
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Es scheint sich um den wöchentlichen Faktor 4,35 zu handeln. Nun wird es kompliziert...

 

Sage ich der Lohnart Nachtzuschläge dass der Grundlohn mit dem Stundenlohn zu rechnen ist, welcher mit dem Faktor ermittelt wurde ist der minimal höher als der normale Stundenlohn. Wenn nun die Folgelohnart die übersteigenden % normal mit dem Stundenlohn rechnet habe ich in der Summe einen minimal Höheren Betrag 😮 

 

 

Das bisherige Programm hat den erhöhten Grundlohn genommen, den steuerfreien Teil errechnet und einfach die Differenz als Pflichtig ausgewiesen.  Das bekomme ich so leider nicht hin oder gibt es da eine Idee?

 

Ich hoffe ich konnte die Problematik verständlich beschreiben 😄

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Ncl-bhn_
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Ja ich bewundere jetzt auch das Problem...

 

Also wahrscheinlich ist die alte Abrechnung wie folgt:

 

21,50 - Stundenlohn 1 - pflichtiger Anteil

 

21,68 - Stundenlohn 1 mit Durchschnitt - steuerfreier Anteil

 

Irgendwie passt das meiner Meinung nach nicht.

Die Zuschläge sollten mit dem Durchschnittsspeicher laufen, dann sollten aber beide Anteile mit 21,68 EUR rechnen, denn warum soll es auf den pflichtigen Anteil keinen Durchschnitt geben ? Diese Regelung gibt es ja nun nicht.

Vielleicht war das vorher in Sage nicht korrekt geschlüsselt ? Also bei der SL1 kein Durchschnitt verbunden../vergessen ?

 

Korrekt wäre die Abrechnung ja: Zuschläge in Höhe vom Durchschnitt (aus Bsp. die 21,68EUR dann mal genommen) aufgeteilt in steuerfreien möglichen Anteil und den vereinbarten Anteil/tariflichen/sonstwoher der übrig bleibt einfach pflichtig, aber nicht "ohne Durchschnitt"..

 

 

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Viro
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Beides mit Faktor geht ja nicht, da ansonsten der Gesamtbetrag ja minimal höher wäre:

 

Vereinbarter Zuschlag Bsp. 52% 10 StD, Stundenlohn 15,- € = 150,- € zzgl 52% Zuschlag in höhe von 78€ von diesen wiederum sind ja, bei Nachtzuschlag, 25% frei. WAZ 21h x 4,35 = 91,35 StD

 

90 StD x 15€ = 1350,00 zzgl 78€ Zuschlag  = 1428 / 91,35 = Grundlohn 15,63€

 

10StD x 15,63 =156,3 davon 25% steuerfrei = 39,08

 

Die Differenz zum Gesamtzuschlag mit 38,92 ist steuer und sv-pflichtig, ist aber ja genau genommen mit einem geringerem Grundlohn gerechnet, nämlich:

 

10StD x 14,37 € = 143,7 x 27% (Differenz von 52% zu 25%) = 38,80

 

Macht das Sinn ? 

 

Denn würde ich mit 15 € rechnen käme ich auf 40,50 € zzgl 39,08 = 79,58 Gesamt, also um 1,58 zu hoch

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letzte Antwort am 23.04.2024 13:01:36 von Viro
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