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DÜ-Protokoll Lohnsteuer-Anmeldung

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letzte Antwort am 07.05.2019 01:16:51 von denitsa
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denitsa
Einsteiger
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Nachricht 1 von 4
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Hallo liebe Community ,

ich brauche mal Hilfe.

Würden Sie mir erzählen warum im DÜ-Protokoll Lohnsteuer-Anmeldung beim pauschale Lohnsteuer die Werte ist - 0.

Es geht um eine Minijobber. Der ist ab 26.03 beschäftigt , das ist Nebenbeschäftigung. Muss das so sein oder habe ich einen Fehler gemacht ? Ich sorge mir sehr, weil ich im Bereich nur seit zwei Monate bin

Grüße

Denitsa Barsakova

hansch
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 4
94 Mal angesehen

Die Pauschalsteuer ist an die Knappschaft (Minijobzentrale) abzuführen, nicht an das Finanzamt.

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björn
Experte
Offline Online
Nachricht 3 von 4
94 Mal angesehen

Hallo Frau Barsakova,

ich denke mal, dass Sie sich auf die 2% pauschale Lohnsteuer von Minijobbern beziehen oder?

Diese werde auf der Lohnsteuer-Anmeldung nicht aufgeführt, da für den Einzug dieser Steuer die Knappschaft zuständig ist. Deshalb finden Sie beim Beitragsnachweis auch eine extra Zeile mit der pauschalen Lohnsteuer.

Gruß

Björn

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denitsa
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 4
94 Mal angesehen

Sehr geehrter Herr Björn ,

Vielen Dank für die Antwort.

Ja, es geht um die pauschale Lohnsteuer. Ich wusste nicht das Sie beim Beitagsnachweis stehen.

Noch einmal Vielen Dank

Grüße

Denitsa

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letzte Antwort am 07.05.2019 01:16:51 von denitsa
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