Hallo zusammen,
hat vielleicht jemand schon Erfahrung damit gemacht, dass eine Lohnsteuerbescheinigung nicht übermittelt werden kann, da die Steuer-IdNr. fehlt?
Es wurde mit Steuerklasse 6 abgerechnet. Nachdem der AN von heute auf morgen nicht mehr kam und auch sonst nicht zu erreichen ist, kann davon ausgegangen werden, dass die Steuer-IdNr. auch nicht mehr nachgereicht wird.
Zwischenzeitlich wurde er auch schon abgemeldet. Allerdings kann die Lohnsteuerbescheinigung ohne IdNr. nicht übermittelt werden (so auch lt. Fehler-Protokoll in LODAS).
Uns geht es jetzt darum, ob das Finanzamt evtl. auf einem anderen Weg darüber zu informieren ist (Stichwort: Mitteilungspflicht)? Falls ja in welcher Form?
Ich denke spätestens nach Jahresablauf könnte das dem Finanzamt auffallen, wenn die Summe der abgeführten Lohnsteuer aus den Lohnsteuer-Anmeldungen mit der Summe der Lohnsteuerbeträge aus den übermittelten Lohnsteuer-Bescheinigungen für 2023 abgeglichen wird. (Machen das die Finanzämter üerhaupt? Im IT-Zeitalter laufen solche Verprobungsarbeiten vermutlich maschinell im Hintergrund?)
Ich wäre über jeden Hinweis und jede Erfahrung sehr dankbar.
Freundliche Grüße aus dem Allgäu
Erika
Ich würde einfach papierhaft eine besondere Lohnsteuerbescheinigung für diesen Mitarbeiter ans Betriebsstättenfinanzamt senden.
Guten Morgen Erika,
in der Regel ist das in Lodas nur ein "Hinweis" und kein "Fehler". Die Datenübermittlung hat bei uns in solchen Fällen bisher trotzdem immer funktioniert. Das kannst du nach der Abrechnung auch anhand der Auswertung DÜ-Lohnsteuerbescheinigung sehen.
Gruß
Björn
Hallo Erika,
die übermittelten und nicht übermittelten Lohnsteuerbescheinigungen werden unter Auswertung 19 DÜ-Protokoll Lohnsteuerbescheinigung ausgegeben:
Wenn die Datenübermittlung erfolgreich durchgeführt werden kann, enthält die Überschrift in der Auswertung den Zusatz: "Elektronische Lohnsteuerbescheinigung" und den Vermerk "Nachstehende Daten wurden maschinell an die Finanzverwaltung übermittelt".
Bei fehlerhaften Daten (z. B. fehlerhafte Anschrift, fehlende Steuernummer) ist eine Datenübermittlung nicht möglich. In diesen Fall wird die Lohnsteuerbescheinigung in gleicher Form wie das Datenübermittlungsprotokoll Lohnsteuerbescheinigung erstellt. Allerdings ohne das Wort "elektronisch" in der Überschrift und dem Vermerk "Nachstehende Daten wurden maschinell an die Finanzverwaltung übermittelt".
Informationen hierzu finden Sie auch in unserem Dokument: Datenübermittlung - Lohnsteuerbescheinigung - Übersicht .
Hallo Björn,
vielen Dank für die Rückmeldung.
In meinem Fall hat die DÜ tatsächlich nicht funktioniert. Als Auswertung kam dann Auswertung Nr. 20 - Lohnsteuerbescheinigung 2023, bei der das Wort "elektronischen" sowie der Satz "Nachstehende Daten wurden maschinell an die Finanzverwaltung übermittelt." durchgestrichen sind.
Freundliche Grüße
Hallo Frau Schön,
vielen Dank für die Informationen. Das von Ihnen genannte Dokument ist mir bekannt.
Allerdings liefert es nicht die Antwort auf meine Frage zum weiteren Handlungsbedarf, wenn die Datenübermittlung tatsächlich nicht möglich ist. Mir geht es darum, ob in diesem Fall dem Finanzamt etwas aktiv angezeigt werden muss/sollte, um weitere Unannehmlichkeiten (z. B. Lohnsteuerprüfung) vermeiden zu können.
Freundliche Grüße
Erika
Hallo,
vielen Dank für den Vorschlag. Das ziehe ich aktuell auch in Erwägung.
Freundliche Grüße
Erika
Guten Morgen Erika,
du kannst auch vorab das Problem mit dem Finanzamt telefonisch besprechen und gemeinsam eine Lösung finden.
Gruß
Björn