Hallo!
Nun habe ich von Sep bis sogar Dez alle Monate "ausprobiert" und nichts funktioniert.
Ich muss doch den zuletzt abgerechneten Monat vor Beginn der Krankmeldung nehmen oder liege ich falsch?
Was könnte noch falsch sein?
Gruß Torsten
Moin,
wo genau liegt aktuell das Problem?
Versuchen Sie, über Mitarbeiter - DÜ Entgeltersatzleistung die EEL-Bescheinigung abzurufen? Dies funktioniert nicht rückwirkend für bereits abgerechnete Monate.
Es würde in Ihrem Fall also nur klappen, wenn der November 2019 noch nicht abgerechnet ist - das nehme ich aber eigentlich nicht an.
In diesem Fall wird die Entgeltbescheinigung nur im Rahmen einer Abrechnung übermittelt, in der dann auch die Nachberechnungen für 11/2019 und ggf. 12/2019 erfolgen. Ggf. müssten Sie eine Einzelwiederholung des letzten abgerechneten Monats senden. Hierbei erhalten Sie dann im Rahmen der Probeabrechnung auch die EEL-Bescheinigung vorab angezeigt.
Viele Grüße
Uwe Lutz
In den Monat 11 zurückgehen, die Personal-Nr. öffnen, dann Register Mitarbeiter und dort: DÜ Entgeltersatzleistungen, hier wird dann nochmals auf den Monat 11 hingewiesen und Anforderung senden.
Mit dem nächsten Daten-Lauf sollte dann die Auswertung 133 rückübertragen werden
Moin,
stimmt - da war ich etwas voreilig.
Eine erstmalige Übermittlung sollte auch für Vormonate funktionieren, indem der Beginn des Krankengeldbezugs als Bearbeitungsmonat gewählt wird.
Nur die Korrektur einer bereits erfolgten EEL-Bescheinigung habe ich bisher nicht ohne geänderte Abrechnung hinbekomen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo,
erhalten Sie im Fehlerprotokoll eine Fehlermeldung für die Entgeltersatzleistungen? Wenn Nein, setzen Sie sich bitte über einen anderen Servicekanal mit uns in Verbindung damit wir uns den Sachverhalt anschauen können.
Informationen zur Entgeltersatzleistung finden Sie auch im Dokument 1021811.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo zusammen,
auch wir müssen noch eine EEL (Kinderkrankengeld) aus dem alten Jahr (11/2019) erneut übermitteln.
Ich habe mir die Stammdaten angeguckt und es war noch das Häkchen bei "EEL festschreiben" gesetzt. Dieses habe ich nun entfernt und per "DÜ Entgeltersatzleistung" für den Monat 11/2019 nochmal eine Übertragung angestoßen.
Ich denke das die Bearbeitung einen "Übernacht"-Lauf dauert oder können wir schon im Laufe des heutigen Tages mit einer Rückmeldung rechnen?
Wir kriegen bereits schon Hinweis-/Fehlerprotokolle für den MA jedoch für den Monat 01/2020 mit dem Hinweis, dass EEL nur noch übertragen werden können, wenn eine Abrechnung vorliegt.
Vielen Dank
Beste Grüße
Hallo,
der Abruf über Mitarbeiter I DÜ Entgeltersatzleistungen ist bei Kinderpflege mit Krankengeld oder Kinderverletztengeld nicht möglich. Die EEL-Meldung kann für diese Fehlzeiten nur mit einer Abrechnung erstellt werden.
Sie haben die Möglichkeit, den zuletzt abgerechneten Monat zu wiederholen oder die EEL-Meldung mit der nächsten Erstabrechnung zu erstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG