Hallo,
mich ereilt gerade eine Frage. Vielleicht habt Ihr schon etwas gehört.
Wenn die Semesterferien rum sind, was passiert wenn die Schulen trotzdem geschlossen haben.
Wird über verschieben, verlängern der Semesterferien nachgedacht und gilt dann die 20 Stunden Regel
nicht?
Grüße
Nico
Wie die DRV im nachträglichen Prüfungsfall für Studenten mit mehr als 20 Std. in der Corona-Zeit 2020 urteilt, kann keiner sagen. ?Logisch? wäre eine zulässige Überschreitung, da ja tatsächlich nicht studiert werden kann.
Habe ich zunächst auch erst überlegt. Da ja aber auch die Unis ihren Studenten online Unterrichtsmaterial zur Verfügung stellen (sollen) und ja auch die Schüler zu Hause lernen müssen, bin ich mir nicht so sicher, dass das die DRV "später" nicht auch so auslegen könnte.
Das neue Semester fängt laut Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen zumindest in NRW erst am 20.04.2020 wieder an.
https://www.mkw.nrw/hochschule-und-forschung/studium-und-lehre/vorlesungszeiten
Daher können Werkstudenten meiner Meinung nach aktuell die 20h/Woche überschreiten.
(Und darüber streite ich im Nachgang auch gerne mit Prüfern.)