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Corona Prämien für Pflegekräfte - rechnet sich diese auf den aktuell gültigen Freibetrag

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letzte Antwort am 04.11.2020 13:23:13 von Darlene_Pfahler
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harleyd
Einsteiger
Offline Online
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Hallo an alle!

Ich habe heute aktuell ein Problem auf den Tisch bekommen. 2 Steuerberater gefragt - 2 Meinungen dazu bekommen - genau so schlau wie vorher.😓

 

Also, ich muss eine Sozialstation abrechnen. Diese ist in Bayern tätig.

 

Folgende Prämien sind zu zahlen:

 

1. verpflichtende Prämie (max. 1000 EUR) aus §150 a Sozialgesetzbuch. Diese wurde beantragt und ein entsprechender Bescheid zur Zahlung durch die Pflegekasse liegt vor.

 

2. Die Mitarbeiter haben privat ebenfalls einen Antrag gestellt (max. 500 EUR) und auch auf ihr Privatkonto erhalten durch die Regierung von Bayern.

 

3. Der Arbeitgeber möchte auch max. 500 EUR zusätzlich an die Arbeitnehmer zahlen.

 

Jetzt das Problem:

1000 EUR verpfichtende Prämie (1) + 500 EUR Prämie Bayern direkt an AN (2) + 500 EUR freiwillig von AG (3)

zusammen 2000 EUR.

Egal wo ich heute schon gesucht habe, ich habe keinen Hinweis gefunden, dass diese "staatliche" Prämien zusätzlich zu dem allgemein gültigen Steuerfreibetrag "Corona" als steuerfreier Bezug gezahlt werden kann.

 

Meinung Chef 1 : 1500 EUR steuerfrei, 500 EUR steuerpflichtig

Meinung Chef 2: 1500 Steuerfrei, da Regierungsgeld + 500 EUR steuerfrei "Corona"

 

Der zweiten Meinung würde ich mich auch anschließen, weil ja sonst der gewollte Effekt der Regierungen mit der "Belohnung" der Pflegekräfte verpuffen würde, wenn diese auch "nur" 1500 EUR steuerfrei erhalten würden.

 

Hat jemand hier in der Community schon Abrechnungen bei Pflegediensten mit diesen Zahlungen gemacht?

Falls ja, bitte wenn möglich bei Antwort die Fundstelle mit angeben.

 

Dann ist da auch noch ein zweites Problem:

 

Bayern hat im April und Mai für Pflegekräfte einen Verpflegungszuschuß für max. 20 Arbeitstage à 6,50 EUR auf Antrag bezahlt. Diese wurden bereits bei den Arbeitnehmern als "Steuerfreier Bezug" abgerechnet - Mittlerweile bin ich der Ansicht, dass diese Beträge eventuell als "Verpflegungszuschuß Steuer/soz. frei" zu zahlen sind.

Hat hier jemand Erfahrungen?

 

Ich warte schon gespannt auf Antworten und bedanke mich bereits jetzt dafür!

 

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 4
536 Mal angesehen

Für die Corona-Beihilfe mit 1.500 € muss kein Antrag gestellt werden. Die bekommt bundesweit jeder Beschäftigte von seinem Arbeitgeber, so dieser das will.

 

Daher würde ich der Meinung Ihres 2. Chefs folgen.

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J_B
Aufsteiger
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Ich habe jetzt einen ähnlichen Fall auf dem Tisch.

 

Einmal wurden Gelder bei der Regierung und bei einer gesetzlichen Krankenkasse beantragt - beides wurde über den Arbeitgeber anteilig an die Mitarbeiter ausgezahlt. Nun möchte der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zusätzlich die Corona Sonderzahlung auszahlen. Mit diesem Sachverhalt bin ich letzte Woche zu einem Referenten bei einer Schulung zum Thema Lohnsteuer und dieser meint, dass es unerheblich ist von wem das Geld zufließt - auch hier gilt die Grenze von max. 1500,00 € steuer- und sozialversicherungsfrei. Hilfe?! 😣

Viele Grüße aus Nürnberg,
Jacqueline
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DATEV-Mitarbeiter
Darlene_Pfahler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 4
251 Mal angesehen

Hallo Community,

 

hat hierzu jemand Erfahrungswerte und kann weiterhelfen?


Rechtlich kann dieser Sachverhalt unsererseits leider nicht beurteilt werden.

 

Viele Grüße aus Nürnberg


Darlene Pfahler

Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Darlene Pfahler
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 04.11.2020 13:23:13 von Darlene_Pfahler
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