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Corona Prämie 1.500 Euro - auch für geschäftsführende Gesellschafter

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letzte Antwort am 20.04.2020 18:40:59 von einmalnoch
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Nici1
Beginner
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Nachricht 1 von 8
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Kann die Prämie in Höhe von 1.500 Euro auch an geschäftsführende Gesellschafter

ausgezahlt werden?

lbattke
Einsteiger
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Nachricht 2 von 8
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wenn's rechtzeitig im Vertrag steht, warum nicht?

Sonst halt vGA, wie alle anderen nicht vertraglichen Zahlungen an GGF auch.

cro
Experte
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Nachricht 3 von 8
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Sicher? Nach meinem Verständnis ist der beherrschende GGF Unternehmer und kein Arbeitnehmer. Oder ist ein Beschäftigter nochmal etwas anderes, als ein AN?

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wielgoß
Experte
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Nachricht 4 von 8
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Hallo cro,

 

nichts durcheinander bringen 😉.

 

Der sozialversicherungsrechtliche Status als Selbständiger hat mit der Einkunftsart des Gesellschafter-GF nichts zu tun. Der erzielt (bei Anstellung) Einkünfte i. S. d. § 19EStG.

 

Viele Grüße

 

Christian Wielgoß

cro
Experte
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Nachricht 5 von 8
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Dann ist ja alles geklärt.

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 6 von 8
7120 Mal angesehen

wenn's rechtzeitig im Vertrag steht, warum nicht?

Sonst halt vGA, wie alle anderen nicht vertraglichen Zahlungen an GGF auch.

 

Tja, wenn so etwas dem Finanzamt in einem Vertrag aus Vor-Coronazeiten präsentiert werden kann, hätte ich doch die Befürchtung, dass der Prüfer mich für bekloppt hält ... außerdem darf ich ja gerade keinen Anspruch auf den Zuschuss haben.

Wenn überhaupt, würde ich eher argumentieren, dass alle AN das bekommen haben - wobei nochmal daran erinnert werden sollte, dass es hier um einen Zuschuss wegen der Coronakrise handeln sollte /muss. Aber das spielt vermutlich keine Rolle, weil das ja angeblich alle so machen 😞

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martin65
Meister
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Nachricht 7 von 8
7082 Mal angesehen

Die Frage ist: Warum sollte er Sie nicht bekommen? 

 

Die Prämie bezieht sich auf das Steuerrecht und die Sozialversicherung folgt der "Freiheit". Alle Arbeitnehmern und auch die Aushilfen können den Betrag steuerfrei bekommen. Der Betrag ist kein Entgelt für besondere Leistungen.

Voraussetzung ist m.E. nur die Arbeitnehmerstellung.

 

Eine schriftliche Fixierung ist m.E. möglich. Die Gesellschaft kann an Ihre Mitarbeiter ein Rundschreiben richten, in dem den Mitarbeitern die Prämie angekündigt wird. Dazu gehört auch der Gesellschafter-Geschäftsführer.

Da ist aus meiner Sicht kein Raum für eine vgA. 

 

 

 

 

 

 

einmalnoch
Experte
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Nachricht 8 von 8
7063 Mal angesehen

@martin65grundsätzlich stimme ich Ihnen zu, aber die Vorgabe, das die Zahlung zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden muss bringt den Konflikt mit der vGA.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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letzte Antwort am 20.04.2020 18:40:59 von einmalnoch
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