Moin!
Hat jemand eine offizielle Mitteilung (BMF etc..) aus der herausgeht, ob der Bonus verlängert wird.
bzw.
Wenn im Januar der Zufluss wäre, ob das mittlerweile von offizieller Seite abgesegnet wurde?
mfg Torsten
Die Verlängerung ist im Jahressteuergesetz 2020 mit enthalten.
Artikel 2:
Ergänzung: §3 Nr. 11a EStG
@erzix: Kann man das für §-faule Leute wie mich einmal im Klartext darstellen? Würde mich brennend interessieren, da ich so vielleicht auch noch in den Genuss von ein paar Euro mehr kommen könnte.
@bodensee: Leider haben all Ihre Tipps bisher nicht gefruchtet 😑. Kann ich bei Ihnen anfangen? 😬
In der Gesetzesfundstelle wir nur die Steuerfreiheit der Corona Bonuszahlung definiert. dh. die 1.500,00 EUR sind Steuerfrei. Bislang war der Zahlungszeitraum vom 01.03.2020 bis 31.12.2020 beschränkt, da aber einige Unternehmen den Bonus mit der Dezemberlohnabrechnung gewährt haben, jedoch die Zahlung erst im Januar erfolgt, wäre die Steuerfreiheit nicht mehr gegeben gewesen. Aus diesem Grund wurde der Zeitraum bis 30.06.2021 verlängert, jedoch ohne die 1.500,00 EUR nochmal zu gewähren.
Wer im Umkehrschluss bis 31.12.2020 schon 1.500,00 EUR iSd. §3 Nr. 11a EStG bekommen hat, hat durch die Verlängerung nichts gewonnen.
LG
@erzix schrieb:
Wer im Umkehrschluss bis 31.12.2020 schon 1.500,00 EUR iSd. §3 Nr. 11a EStG bekommen hat, hat durch die Verlängerung nichts gewonnen.
Und wer bis 31.12 nichts bekommen hat, bekommt jetzt auch nichts mehr dazu.
Okay. Vorfreude dahin. Nun denn.
Nein, wer bis 31.12.2020 nichts bekommen hat, der kann jetzt bis 30.06.2021 die Prämie noch erhalten.
Die Auszahlungsfrist für den Corona-Bonus über max. € 1.500,-- st-/sv-frei (auch für Minijobber!!) wurde bis 30.06.2021 verlängert und d.h. auch Teilbeträge, welche in 2020 gewährt wurden, können in 2021 bis zur Obergrenze von € 1.500,-- aufgestockt werden.