Hallo an alle Lohnexperten 😉
Ich sitze vor folgendem Problem:
Ein Mandant einen Azubi im Schreinerhandwerk beschäftigt. Aufgrund des Schülerverhältnisses wurden die Beiträge an die AOK abgeführt. Dieser war im August 2021 fertig mit der Ausbildung und wurde übernommen.
Laut Mitgliedsbescheinigung ist die Debeka BKK die Krankenkasse der Wahl. So wurde auch abgerechnet.
Jetzt kommt die Debeka auf die Idee, das der AN nicht Mitglied sein kann, da dieser bereits bei der Bundesknappschaft versichert sei.
Die Mitgliedschaft bei der Bundesknappschaft kommt auf längeren Weg über Studiumszeit, Tod des Vaters und Bezug von Halbwaisenrente zu Stande.
Ein Rückwirkender Wechsel zur Debeka sei nicht möglich.
Über die Rückfragen der Bundesknappschaft freue ich mich jetzt schon.
Mein Problem besteht jetzt darin, dass ich den Vollzeitarbeitnehmer nun über die Bundesknappschaft abrechnen muss. Lodas meckert aber, dass ich die Bundesknappschaft nur für Mini-Jobber benützen darf.
Hat mir jemand eine Lösung für mein Problem?
Vielen Dank vorab.
Grüße
AKW
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@AKW schrieb:
Mein Problem besteht jetzt darin, dass ich den Vollzeitarbeitnehmer nun über die Bundesknappschaft abrechnen muss. Lodas meckert aber, dass ich die Bundesknappschaft nur für Mini-Jobber benützen darf.
Hat mir jemand eine Lösung für mein Problem?
Moin,
wenn Sie bei der Knappschaft "normale" Mitarbeiter (also keine Minijobber) abrechnen wollen, müssen Sie die Knappschaft 2 x als Krankenkasse anlegen.
Bei der Minijob-Knappschaft muss die Kennzeichnung "Beitragsnachweis für geringfügig Beschäftigte" ausgewählt sein, bei der anderen Knappschaft nicht.
Dieser neu angelegten Knappschaft müssen Sie dann den Mitarbeiter zuordnen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Herr Lutz,
vielen Dank. Es hat geklappt.
Grüße AKW
Der Hinweis kam wie gerufen. Noch drei Wochen später profitierten wir von dem Hinweis.
Herzlichen Dank
Michael Mallmann