Hallo,
ich habe ein Problem bei der Programmverbindung zwischen dem Buchungsbeleg von LODAS nach Kanzlei-Rechnungswesen.
Die nachfolgende Einstellung habe ich erfasst. Es klappt jedoch trotzdem nicht:
"Bitte prüfen Sie unter Mandantendaten | Finanzbuchführung | Buchungsbeleg allgemein, ob unter „Angaben zum Export“ eine abweichende Berater- und Mandantennummer hinterlegt ist. Wenn der Mandant im Lohn und in der Finanzbuchhaltung unter der gleichen Berater- / Mandantennummer läuft, darf hier nichts hinterlegt sein. Sind diese Felder leer, die Auswertung 80 auf „DÜ an Institutionen“ geschlüsselt und die Auswertung 85 angelegt, ist vom Lohn die Bereitstellung erfolgt."
Was fehlt jetzt noch um eine Übernahme zu ermöglichen?
Vielen Dank!
Nix. So müsste es funktionieren.
Erläutern Sie bitte mal genauer, was Sie tun und welcher Fehler auftritt, ggf. welche Fehlermeldung es gibt.
Es kommt gar keine Fehlermeldung. Allerdings kommt in der Fibu nichts an. Ich habe nun schon mehrfach die Daten im Fibuprogramm versucht abzurufen. Der Buchungsbeleg kommt dann aber nicht als Buchungsstapel rein.
Ihnen ist klar, dass die Änderungen erst mit der nächsten Lohnabrechnung wirksam werden und nicht für rückwirkende Zeiträume funktioniert?
Ja. Das habe ich auch schon gelesen. Aber ich hatte ursprünglich nicht DÜ an Institution bei der Auswertung 80 eingestellt. Dies habe ich vor Abruf des Lohns nun umgestellt und es klappt trotzdem nicht. Der Buchungsbeleg taucht in den Auswertungen auf, wird jedoch nicht in die Fibu übertragen.
In den Auswertungen darf nicht die Auswertung 80 (der Buchungsbeleg an sich) auftauchen, sondern nur die 85 - das DÜ-Protokoll des Buchungsbeleges. Weiterhin muss zwischen der Abrechnung in LODAS und der Übernahme in die Buchhaltung 1 Tag liegen.
Mehr Ideen, woran es sonst noch hängen kann, habe ich dann nicht mehr.
bitte schauen Sie in den Auswertungen Personalwirtschaft im Unternehmen online ob unter Export ein Buchungsbeleg zum Download verfügbar ist. Falls ja, können Sie diesen direkt speichern und einspielen, falls nein stimmen die Einstellungen im LODAS nicht!
Warum der Buchungsbeleg dann nicht abholbar ist, obwohl im DATEV-RZ vorhanden ist dann eine konkrete Einzelfallprüfung, für die wir zu wenige Informationen haben.